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ÖJZ 2023; 78. Jahrg. 2023 ; Heft 06 ; Seite 321-384

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Jahr: 2023
ÖJZ 2023
Zählung: 78. Jahrg. 2023 ; Heft 06 ; Seite 321-384
Mediengruppe: Zeitschrift
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Vorbestellen Zweigstelle: 07., Urban-Loritz-Pl. 2a Standorte: Z.GR.O ÖJZ 2023/6 / College 3b - Zeitschriften / Regal 3b-1 Status: Verfügbar Frist: Vorbestellungen: 0

Inhalt

*** Kontrovers in allen Bereichen. Stefan Perner / Martin Spitzer
*** Reform von UVP-Verfahren und Fast Track für Vorhaben der Energiewende / Claudia Fuchs
*** Zur gesetzlichen Ordnung des Leistungsstörungsrechts des ABGB. Eine Triplik auf Reischauer, Schadenersatz wegen Nichterfüllung: Ist das ABGB bei der Lösung von Rechtsfragen zu berücksichtigen? ÖJZ 2022, 926. Im nachfolgenden Beitrag wird die systematische Ordnung des Leistungsstörungsrechts analysiert und gezeigt, wie die gesetzliche Ordnung des ABGB entscheidend verändert wurde, als die 3. Teilnovelle die Regelungen über den Verzug in den §§ 918–921 ABGB eingeführt hat. Vertieft wird zudem die Auseinandersetzung um die divergierenden Berechnungsansätze zur Ermittlung des Pekuniarinteresses nach § 921 Satz 1 ABGB. / Johannes W. Flume
*** Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Flume und kein Ende? Stellungnahme zu Flumes „Zur gesetzlichen Ordnung des Leistungsstörungsrechts des ABGB“ (Quadruplik). In seinem Aufsatz „Zum Differenzanspruch beim Rücktritt eines Händlers vom Vertrag“ (ÖJZ 2021, 765) bekämpfte Reischauer die Meinung Flumes, nach der ein vom Vertrag zurücktretender Händler keinen Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen seinem Einkaufspreis und dem vereinbarten Verkaufspreis habe. Darauf reagierte Flume mit der Abhandlung „Der Nichterfüllungsschaden oder ein Plädoyer für einen Abschied vom deliktsrechtlichen Denken“ (ÖJZ 2022, 657). „Schadenersatz wegen Nichterfüllung: Ist das ABGB bei der Lösung von Rechtsfragen zu berücksichtigen?“ (ÖJZ 2022, 926) lautete Reischauers Duplik. In diesem Heft der ÖJZ äußert sich Flume „Zur gesetzlichen Ordnung des Leistungsstörungsrechts des ABGB“. Flume hat über Vermittlung der ÖJZ Reischauer seine in diesem Heft wiedergegebene Arbeit vor ihrem Erscheinen zur Verfügung gestellt. Daher kann dankenswerterweise die nachstehende Quadruplik Reischauers ebenfalls in diesem Heft veröffentlicht werden. Rudolf Reischauer
*** Kulturstaatsklauseln in den österreichischen Landesverfassungen. Die österr Bundesverfassung enthält keinen expliziten Kulturauftrag für das staatliche Gemeinwesen. In sechs der neun Landesverfassungen sind demgegenüber Kulturstaatsklauseln verankert, die als Staatszielbestimmungen einzuordnen sind. Der vorliegende Aufsatz nimmt sich vor, die einschlägigen Verfassungsbestimmungen typologisch zu ordnen und ihre normative Reichweite abzuschätzen. Dabei zeigt sich, dass auch in diesem Zusammenhang der Kulturbegriff nicht scharf abgrenzbar ist. Unterschiedlich ist die Intensität der Verpflichtungen der einzelnen Länder. Bernd Wieser
*** Entscheidungen des VfGH – Juni-Session 2022: COVID-19; Impfpflicht; Religionsausübung; Kulturveranstaltungen; ÖVP-Untersuchungsausschuss; Konsultationsverfahren; Vorlagepflicht; Adelszeichen; Mangel des Wahlvorschlags; Mängelbehebung; Zinsminderungsregeln; Miet- und Pachtverträge; Heiminsemination; gleichgeschlechtlicher Partner:innen; Adoption; gleichgeschlechtliche Paare; Journalrichter:innen; Nacht-Überstundenzuschläge; Zweitwohnung; Legalisierung; ORF-Programmentgelt; Streaming-Lücke; Sozialmissbrauchsvideo; ideelle Werbung; Diskriminierungsverbot / Helmut Hörtenhuber / Stefanie Dörnhöfer

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