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Zeitschrift für Menschenrechte 2022; 02

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Jahr: 2022
Zeitschrift für Menschenrechte 2022
Zählung: 02
Mediengruppe: Zeitschrift
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Inhalt

Zeitschrift für Menschenrechte 2022 NR.2
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*** Editorial
*** Menschenrechte in Professionen Barbara Lochbihler und Silke Voß-Kyeck: Professionelle Menschenrechtsarbeit
Neben den offenkundigen Menschenrechtsprofessionen tragen auch „professionelle Menschenrechtsarbeiter*innen“ zur Realisierung der Menschenrechte bei. Als „Menschenrechtsprofis“ gelten in diesem Beitrag diejenigen, die ihr Berufsleben in NGOs, in der Wissenschaft, bei den Vereinten Nationen und anderswo den Menschenrechten widmen, die als Multiplikator*innen in die Breite der Gesellschaft wirken und als Lobbyist*innen für eine menschenrechtsbasierte Politik kämpfen. Für sie gibt es weder eine eigene Berufsbezeichnung noch exklusiv qualifizierende Studiengänge, aber zur Kernqualifikation gehören hohe Resilienz und erhebliche Frustrationstoleranz. Dies gilt vor allem dann, wenn unzureichende Gesetze, mangelnde Ressourcen und menschenrechtsfeindliche Diskurse die professionelle Menschenrechtsarbeit erschweren oder gar unmöglich machen.
*** Wolfgang Kaleck: Menschenrechtsanwalt? Wie wird man das? Was bedeutet das eigentlich?
Der Autor skizziert anhand seiner eigenen beruflichen Biografie, wie in Deutschland aus dem Einsatz für Menschenrechte in den letzten Jahrzehnten professionelle Arbeitsmöglichkeiten entstanden, in seinem Falle als Menschenrechtsanwalt. Darüber hinaus vermittelt er einen kleinen Einblick in die praktische Tätigkeit von Menschenrechtsanwält*innen.
*** Tanjev Schultz: Journalismus und Menschenrechte. Zur Rolle von Pressefreiheit, Demokratie und kritischer Öffentlichkeit
Für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte kann der Journalismus eine wichtige Rolle spielen. Die Pressefreiheit ist konstitutiv für moderne Demokratien. In einem normativ anspruchsvollen Verständnis von Journalismus gehören zu dessen Leistungen die Kritik und Kontrolle der Regierung und der Mächtigen. Im Beitrag wird dieser Zusammenhang erörtert und hervorgehoben, dass die Digitalisierung der gesellschaftlichen Kommunikation den professionellen Journalismus keineswegs überflüssig macht.
*** Hartmut Aden, Sabrina Schönrock, Sonja John, Milan Tahraoui, Steven Kleemann: Accountability-Vorkehrungen für die Erfüllung von Menschenrechtspflichten der Polizei bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz
Dieser Beitrag setzt sich mit der Ambivalenz der Polizei als einer Institution auseinander, die einerseits vor Menschenrechtsverletzungen schützt und andererseits Menschenrechte gefährden kann – bei Grundrechtseingriffen im Rahmen der alltäglichen Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols ebenso wie bei der Nutzung moderner Technologien, etwa der Auswertung großer Datenmengen (Big Data) mit Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Der Beitrag zeigt, dass die externen Kontrollstrukturen (Accountability-Foren), die Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei entgegenwirken sollen, fragmentiert sind. Während für die alltägliche Polizeiarbeit zunehmend unabhängige Stellen eingerichtet werden – in Deutschland in Form von externen Polizeibeauftragten –, unterliegen KI-Anwendungen bisher insbesondere der Datenschutzaufsicht. Ein ganzheitlicher Blick auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen fehlt daher.
*** Sandra Reitz und Ruth Billen: Rassismuskritische Menschenrechtsbildung für die Polizei: Anforderungen, Schwierigkeiten und Ausblicke
Rassistische und rechtsextreme Vorfälle innerhalb der Polizei sind in den letzten Jahren intensiv thematisiert worden und zeigen, dass sich die Polizei auch in der Aus- und Fortbildung mit Rassismus auseinandersetzen muss. In diesem Beitrag werden Anforderungen an eine rassismuskritische Menschenrechtsbildung, wie sie sich aus verschiedenen Menschenrechtsverträgen sowie aus Grundsätzen der rassismuskritischen (Menschenrechts-)Bildung ergeben, dargestellt. Sodann werden Anknüpfungspunkte für rassismuskritische Menschenrechtsbildung in der existierenden Aus- und Fortbildung skizziert. Aus den Erfahrungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden Hinweise auf Herausforderungen und Umsetzungsideen gegeben. Abschließend werden – mit Bezug auf den Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus – weitergehende Empfehlungen formuliert.
*** Mareike Niendorf: Damit Menschenrechte in den Lebensrealitäten aller wirksam werden. Menschenrechtliche Anforderungen an die Arbeit mit Personen in vulnerablen Lebenslagen
Der Beitrag arbeitet heraus, welche menschenrechtliche Bedeutung Fachkräften für die Umsetzung und den Schutz der Menschenrechte ihrer Adressat_innen zukommt. 267 Ausgangspunkt hierfür bilden insbesondere die Verpflichtungen aus den Menschenrechtskonventionen sowie die Empfehlungen an Deutschland aus den zuletzt abgeschlossenen Staatenberichtsverfahren der Menschenrechtsvertragsausschüsse. Auf dieser Grundlage wird herausgearbeitet, welche Anforderungen sich für die professionelle Aus- und Weiterbildungspraxis ergeben, die darauf abzielt, dass Menschenrechte tatsächlich in den Lebensrealitäten aller Menschen wirksam werden – auch und insbesondere in denen von Menschen in vulnerablen Lebenslagen.
*** Markus Andrä und Jens Wetzel: Von der Metaphysik der Sitten zur Praxis der Menschenrechtsprofession. Versuch einer Wegbeschreibung
Die Berufung auf die Menschenrechte ist ein wesentlicher Traditionsstrang in Disziplin und Profession Sozialer Arbeit. Gleichwohl offenbart die Auseinandersetzung mit diesem Themenfeld weitreichende Widersprüche. Lässt sich die Menschenwürde als Ausgangspunkt verbriefter Menschenrechte überhaupt hinreichend begründen? Kann davon ausgehend ein Anspruch für die Praxis Sozialer Arbeit abgeleitet werden, der auch innerhalb der Hochschulausbildung vermittelbar ist? Der vorliegende Beitrag dokumentiert den Versuch der beiden Autoren als Stellvertreter von einerseits Disziplin und andererseits Profession Sozialer Arbeit ihren diesbezüglichen Dissens konstruktiv zu wenden, um zu Möglichkeiten einer menschenrechtsorientierten Identitätsentwicklung in der Ausbildung von Sozialarbeiter:innen zu gelangen.
*** Simone Danz und Rolf Ahlrichs: Menschenrechte und Soziale Arbeit. Solidarität und Demokratiefähigkeit als Professionsanforderungen
Diskurse über Menschenrechte und Demokratie sind in der Sozialen Arbeit derzeit omnipräsent. Das Verhältnis von Menschenrechten und Demokratie bleibt dabei allerdings seltsam unbestimmt. Gerade die Profession der Sozialen Arbeit ist auf eine solche Verhältnisbestimmung angewiesen, wenn die professionsethische Selbstmandatierung als Menschenrechtsprofession mit robusten Grund- und Menschenrechten für ihre Adressat:innen verbunden werden soll. Grund- und Menschenrechte sichern die Mitwirkung an demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen – auch in der Sozialen Arbeit. Eine grundlegende Menschenrechts- und Demokratiebildung mit dem Ziel einer solidarischen und demokratischen Haltung der angehenden Fachkräfte ist daher für das Studium der Sozialen Arbeit unerlässlich. Der Beitrag skizziert Anforderungen und Gelingensbedingungen einer solchen (Aus-)Bildung.
*** Sylvia Losansky: Menschenrechtsorientierung kirchlicher Sozialarbeit: Entwicklungslinien und Spannungsfelder
Während Soziale Arbeit in den vergangenen Jahrzehnten dezidiert als Menschenrechtsprofession konzipiert worden ist, tun sich kirchlich getragene Einrichtungen mit ihrer Ausrichtung an den Menschenrechten offensichtlich immer noch schwer. Dies zeigen nicht nur die aktuellen Gutachten zum sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, sondern – speziell bezogen auf die katholische Kirche – etwa auch der Umgang mit der Rolle der Frau oder mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Aber auch an grundlegendere Fragen des Umgangs mit Pluralität ist hier zu denken. Zwischen kirchlicher Sozialarbeit und Menschenrechten scheint offensichtlich eine faktische Spannung zu bestehen, der sich der vorliegende Beitrag nähert.
*** Helga Riedl: Menschenrechtsbildung in der Kommunalverwaltung
Auf der lokalen Ebene gibt es vielfältige menschenrechtsrelevante Aufgaben zu bewältigen. Dabei stehen die Mitarbeitenden der Verwaltung in der Verpflichtung, die Menschenrechte aller Einwohner*innen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, haben aber gleichzeitig die potenzielle Macht, diese Rechte zu verletzen. Weiter sind sie, wie jeder Mensch, von Geburt an selbst Träger*innen der Menschenrechte. All das erfordert Wissen und Bewusstsein; deshalb nennen nationale wie internationale Dokumente das Personal des öffentlichen Dienstes explizit als Adressat*innen der Menschenrechtsbildung. Es ist die Pflicht, aber auch das Recht der Mitarbeitenden auf eine Menschenrechtsbildung, die sie ermächtigt, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden.
*** 173 Aus aller Welt *** Laura Kunzendorf: Kriminalisierung von Journalismus in der Türkei. Eine Analyse von Medienprozessen zwischen 2019 und 2021
Zahlreiche Journalist*innen standen und stehen in der Türkei vor Gericht. Während Beobachter diese Gerichtsverfahren als gezielte Einschüchterungsmittel einstufen, vertreten türkische Behörden hingegen die Position, dass Meinungs- und Pressefreiheit im Zuge der Verfahren gewahrt bleiben. Mit dem Anspruch, diese widersprüchlichen Positionen zu beleuchten, beschreibt der Aufsatz mithilfe von Prozessbeobachtungsdaten, die von 2019 bis 2021 erfasst wurden, wesentliche Tendenzen in türkischen Medienprozessen. Basierend auf einer deskriptiven Analyse der Anklagepunkte, Beweismittel, Haftpraktiken und Prozessergebnisse wird gezeigt, dass entgegen den Regierungsbeteuerungen die Kriminalisierung journalistischer Aktivitäten in der 269 Türkei nicht nur fortbesteht, sondern auch subtiler geworden ist. Der Aufsatz kommt zu der Schlussfolgerung, dass Gerichtsverfahren gegen Journalist*innen der Sanktionierung und Abschreckung von Berichterstattung dienen, die von der Regierung und ihren Kreisen ungewünscht ist.*** In Erinnerung an Georg Lohmann Arnd Pollmann: Menschliche Endlichkeit. In Erinnerung an Georg Lohmann (1948-2021)
*** Stefan Gosepath: Menschenwürde als Residualkategorie. Versuch einer Annäherung
*** Bernd Ladwig: Rechtsverbürgende Kraft und republikanische Praxis. Georg Lohmann über Menschenwürde und Menschenrechte
*** Ursula Wolf: Ist es sinnvoll, Tieren Rechte zuzuschreiben?
*** Emil Angehrn: Immanente und transzendierende Kritik. Die historische Dimension der Sozialkritik *** Alexander Somek: Die Indifferenzschrift: Eine hartnäckige Buchanzeige
 

Details

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Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Zeitschrift für Menschenrechte 2022
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Systematik: Suche nach dieser Systematik Z.GR.M
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Jahrgang: 16
Zählung: 02
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Mediengruppe: Zeitschrift