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Stammzellenforschung in Deutschland

Möglichkeiten und Perspektiven ; Stellungnahme der DFG Oktober 2006 ; Standpunkte
Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Deutsche Forschungsgemeinschaft <Bonn>
Verfasser*innenangabe: DFG, Dt. Forschungsgemeinschaft
Jahr: 2007
Verlag: Weinheim, WILEY-VCH
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hält eine Revision des Stammzellgesetzes von 2002 für dringend notwendig und begründet dies mit den Empfehlungen ihrer nun dritten Stellungnahme zur Stammzellforschung. Dieses internationale Forschungsgebiet hat in den vergangenen Jahren wichtige neue Erkenntnisse hervorgebracht. Dies gilt vor allem für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. Sie hat das Wissen über die Eigenschaften von Stammzellen, beispielsweise im Zusammenhang mit regenerativen Zelltherapien oder der Untersuchung genetischer Krankheiten, wesentlich erweitert und präzisiert. Die Wissenschaft in Deutschland kann allerdings zurzeit aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf diesem Gebiet nur einen begrenzten Beitrag leisten. Durch die im Stammzellgesetz von 2002 festgelegte Stichtagsregelung und die Strafandrohung sind deutsche Forscher vom Zugriff auf neue Zelllinien und von der Arbeit in internationalen Projekten weitgehend ausgeschlossen. Diese neuen Zelllinien, die standardisiert in ausländischen Stammzellbanken verfügbar sind, ermöglichen Forschung auf internationalem Niveau und verhindern langfristig die Herstellung weiterer Stammzelllinien. Der Zugriff auf diese Stammzellbanken ist für deutsche Forscher derzeit jedoch verboten. (Verlagstext)
 
 
Aus dem Inhalt:
Vorwort XI // Zusammenfassung und Empfehlungen 1 / Präambel 9 / Einleitung 11 // 1 Wissenschaftlicher Hintergrund 13 / 1.1 Eigenschaften gewebespezifischer (adulter) Stammzellen 13 / 1.2 Gewinnung und Eigenschaften pluripotenter Stammzellen 16 / 1.2.1 Embryonale Stammzellen (ES-Zellen) 16 / 1.2.1.1 Gewinnung embryonaler Stammzellen 16 / 1.2.1.2 Eigenschaften embryonaler Stammzellen 16 / 1.2.1.3 Forschung an und mit embryonalen Stammzellen 17 / 1.2.2 Embryonale Stammzellen nach Kerntransfer 17 / vorbehalten. Kein 1.2.3 Embryonale Keimzellen (EG-Zellen) 19 //
 
// 2 Naturwissenschaftlicher Erkenntnisfortschritt seit der zweiten DFG-Stellungnahme von 2001 21 / lerechtigt nicht zu2.1 Adulte gewebespezifische Stammzellen 21 / Vielmehr kann es 2.1.1 Entwicklungspotenzial von Stamm- und Vorläuferzellen 22 / ~tzlich geschützte 2.1.2 Eingeschränkte Plastizität von adulten Stammzellen 23 / 2.1.3 Genetische und epigenetische Veränderungen bei adulten Stammzellen 25 / 2.1.4 Tumorbildung durch adulte Stammzellen 27 / n permission from 2.2 Humane embryonale Stammzellen (HES-Zellen) 27 / 2.2.1 Kontamination durch tierische Produkte und Viren 28 / w. 2.2.2 Einschränkungen bei importierten HES-Linien 30 / 2.2.3 Heterogenität von HES-Linien 31 / 2.2.4 Genetische und epigenetische Veränderungen bei HES-Linien " 32 / 2.2.5 Tumorbildung durch HES-Linien 32 / 2.2.6 HES-Linien fur die Therapie 33 / 2.2.7 HES-Linien als Krankheitsmodelle 34 // 2.3 Somatischer Kerntransfer (NT) und Reprogrammierung 35 Abkürzungen / 2.4 Neue Möglichkeiten der Stammzellgewinnung 36 Glossar / 2.4.1 Reprogrammierung von Körperzellen ohne Verwendung Literatur und Nil menschlicher Eizellen 36 Mitglieder der A / 2.4.2 Gewinnung von depotenzierten Kerntransfer-ES-Zellen (ANT-Stammzellen) 38 Addenda / 2.4.3 Gewinnung von HES-Linien aus "Stammzell-Kugelhaufen" 39 Gesetz zur Siehe / 2.4.4 Gewinnung von HES-Zellen aus entwicklungsunfahigen Einfuhr und Vel IVF-Embryonen 40 Stammzellgesetz / 2.4.5 Parthenogenetische embryonale Stammzellen 40 Gesetz zum SChl / 2.4.6 Gewinnung von Stammzellen aus Testis 41 in der Fassung d //
 
/ 3 Aktualisierung der ethischen Überlegungen 43 / 3.1 Vorbemerkung 43 / 3.2 Zum Begriff des Embryos 44 / 3.3 Schutzansprüche für Embryonen aus unterschiedlichen Quellen 45 / 3.3.1 Embryonen aus geschlechtlicher Zeugung in vivo und in vitro 45 / 3.3.2 Ungeschlechtlich erzeugte Embryonen 46 / 3.3.3 Nicht entwicklungsfähige Embryonen unterschiedlicher Herkunft 47 / 3.4 Probleme der Eizellspende 48 / 3.5 Bewertung der neueren HES-Zellforschung und ihrer künftigen Einsatzm6glichkeiten 49 / 3.6 Vermeidung deutscher Beteiligung beim Embryonenverbrauch 50 //
 
// 4 Erfahrungen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen 51 / 4.1 Die rechtliche Situation in den EU-Mitgliedstaaten 51 / 4.2 Abkoppelung der deutschen Wissenschaftler durch Beschränkung des Imports 52 / 4.3 Fehlende kommerzielle Perspektiven der Stammzellforschung in Deutschland 53 / 4.4 Ausgrenzung deutscher Wissenschaftler aus internationalen Kooperationen 55 / 4.4.1 Beratende Mitarbeit in internationalen Expertengremien 56 / 4.4.2 Internationale Zusammenarbeit 56 / 4.4.3 Internationaler Wissenschaftleraustausch 57 //
 
// 5 Lösungsmöglichkeiten 59 / 5.1 Aufhebung des Stichtags 59 / 5.2 Ermöglichung der diagnostischen, präventiven und therapeutischen Verwendung 60 / 5.3 Entkriminalisierung derjenigen Forscher, die mit bereits gewonnenen Stammzellen arbeiten 60 // Abkürzungen / Glossar / Literatur und Nachweise / Mitglieder der Arbeitsgruppe // Addenda / Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit / Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen / (Stammzellgesetz - StZG) vom 28. Juni 2002, BGB!. I S. 2277 / Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - EschG) / in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1990 - / BGB!. I S. 2747

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Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Deutsche Forschungsgemeinschaft <Bonn>
Verfasser*innenangabe: DFG, Dt. Forschungsgemeinschaft
Jahr: 2007
Verlag: Weinheim, WILEY-VCH
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Systematik: Suche nach dieser Systematik NN.BG
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ISBN: 978-3-527-31908-4
2. ISBN: 3-527-31908-5
Beschreibung: XII, 181 S. : Ill.
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Paralleltitel: Stem cell research in Germany
Fußnote: Text in dt. u. engl. Sprache
Mediengruppe: Buch