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Texte zur politischen Theorie

Exzerpte aus dem Dialogu ; Lateinisch / Deutsch
Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Ockham, Wilhelm von
Verfasser*innenangabe: Wilhelm von Ockham
Jahr: 2013
Verlag: Stuttgart, Reclam
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

Wilhelm von Ockham, englisch William of Ockham oder Occam (* um 1288 in Ockham in der Grafschaft Surrey, England; ¿ 9. April 1347 in München), war ein berühmter mittelalterlicher Philosoph, Theologe und kirchenpolitischer Schriftsteller in der Epoche der Spätscholastik. Er wird traditionell, aber ungenau als einer der Hauptvertreter des Nominalismus bezeichnet. Sein umfangreiches philosophisches Werk enthält Arbeiten zur Logik, Naturphilosophie, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie, Metaphysik, Ethik und politischen Philosophie. Drei Grundprinzipien, die Ockham überall konsequent anwendet, prägen sein Denken sowohl auf theologischem als auch auf philosophischem Gebiet: Die Vorstellung, dass alles in der Welt Seiende als solches nicht notwendig, sondern kontingent ist (Kontingenzprinzip). Die aristotelische Forderung der Widerspruchsfreiheit (Widerspruchsprinzip), die bei Ockham über den Bereich der Logik hinaus auch zu Folgerungen in der Ontologie und Erkenntnistheorie führt. Das Sparsamkeitsprinzip, die Forderung nach möglichst sparsamem Umgang mit theoretischen Annahmen. Dieser methodische Grundsatz ist unter der populären und oft missverstandenen Bezeichnung ¿Ockhams Rasiermesser¿ bekannt. - Die nominalistische bzw. konzeptualistische Denkweise Ockhams kommt auch in seiner Auffassung vom Staat zur Geltung. Da das menschliche Individuum ein Einzelding ist, das als solches real existiert, die Bürgerschaft oder der Staat hingegen ein Universale, das nur im menschlichen Geist vorhanden ist, kann der Staat kein Selbstzweck sein oder einen übergeordneten Wert darstellen, sondern sein Zweck ist das Wohl der individuellen Bürger, die ihn bilden. Das Gemeinwohl, also dasjenige, was den Individuen zugutekommt, hat Vorrang gegenüber willkürlichen Entscheidungen staatlicher Instanzen. Das Kriterium für die Legitimität von Anordnungen der Obrigkeit ist, ob sie dem Gemeinwohl dienen oder nicht.
Nach Ockhams Ansicht hat der Kaiser seine Kompetenz vom Volk. Das Volk kann ihm aber nur die Kompetenz übertragen, das Allgemeinwohl zu fördern, das heißt das Wohl der von seinen Anordnungen betroffenen Individuen. Es kann nicht eine Person dazu bevollmächtigen, das Allgemeinwohl einzuschränken oder Maßnahmen zu treffen, die anderen Zwecken als dem gemeinsamen Nutzen der Bürger dienen. Erteilt der Herrscher einen Befehl, der nicht in Einklang mit der Gerechtigkeit ist und nicht dem allgemeinen Nutzen dient, so überschreitet er seinen Zuständigkeitsbereich, und in diesem Fall besteht keine Gehorsamspflicht.

Details

Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Ockham, Wilhelm von
Verfasser*innenangabe: Wilhelm von Ockham
Jahr: 2013
Verlag: Stuttgart, Reclam
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Systematik: Suche nach dieser Systematik PI.T
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ISBN: 978-3-15-019088-3
2. ISBN: 3-15-019088-6
Beschreibung: 400 S.
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Mediengruppe: Buch