Cover von Juridikum 2023; 04 wird in neuem Tab geöffnet

Juridikum 2023; 04

Suche nach Verfasser*in
Jahr: 2023
Juridikum 2023
Zählung: 04
Mediengruppe: Zeitschrift
verfügbar

Exemplare

AktionZweigstelleStandorteStatusFristVorbestellungen
Vorbestellen Zweigstelle: 07., Urban-Loritz-Pl. 2a Standorte: Z.GR.A Juridikum 2023/4 / College 3b - Zeitschriften / Regal 3b-1 Status: Verfügbar Frist: Vorbestellungen: 0

Inhalt

Parlamentarische Kontrolle [juridikum 4/2023]
-----------------------------
*** Maximilian Blaßnig, Isabell Doll, Susane Gstöttner, Paul Hahnenkamp, Hanna Palmanshofer, Antonia Reiss, Nikolaus Wieser. Die Herausgeber:innen stellen das Heft 4/2023 vor.
*** Whataboutism (Comic). Kati Danielczyk
*** Klima - was ist das eigentlich? Eine Reflexion über Klima(schutz) als Rechtsgut / Ellen Hagedorn, Lorenz Handstanger. Die Auslegung von verfassungsmäßig garantierten Rechtspositionen ist insbesondere in multipolaren und unwägbaren Situationen wie der Klimakrise herausforderungsreich. In einem Strafverfahren stellen sich das AG Flensburg und OLG Schleswig-Holstein der Frage, wie sich aus dem deutschen Grundgesetz und der BVerfG-Judikatur ein notstandsfähiges Rechtsgut Klima(schutz) ergibt.
*** Polizeigewalt: Kontrolliert sich die Polizei in Zukunft besser? Eine unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestelle soll 2024 zu arbeiten beginnen / Teresa Exenberger. In Österreich werden Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt*innen nicht unabhängig und wirksam untersucht. Die strafrechtlichen Ermittlungen verlaufen meist ins Leere. Dies ist ein massives Problem für die Betroffenen und Österreich verletzt dadurch seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Einrichtung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe wurde gesetzlich beschlossen und soll Anfang 2024 zu arbeiten beginnen.
*** Persönlich abhängig oder nicht, ist das wirklich noch die Frage? Reflexionen zum Schutzbereich des Arbeitsrechts am Beispiel der Essenszusteller*innen / Martin Gruber-Risak. Durch die grundlegenden Veränderungen der Arbeitswelt im Zusammenhang mit der Digitalisierung stellt sich die Frage, ob das herkömmliche Kriterium der persönlichen Abhängigkeit noch geeignet ist, alle Schutzbedürftigen in den Anwendungsbereich des Arbeitsrechts einzubeziehen.
*** "(Nicht) jede unzüchtige Berührung". NS-Rechtssprechung gegen Homosexuelle in Österreich / Luis Paulitsch. Franz Matyas ist einer von rund 1.300 Beschuldigten, die zwischen 1938 und 1945 in Wien aufgrund ihrer Homosexualität gerichtlich verfolgt wurden. An seinem Beispiel wird die NS-Rechtsprechung in Österreich zum Straftatbestand „Unzucht wider die Natur“ gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen (§ 129 Ib StG) untersucht. Als Ausgangspunkt dient ein konkreter Strafprozess, der im Jänner 1940 am „Landgericht Wien“ stattfand und vom Angeklagten beim Reichsgericht in Leipzig bekämpft wurde.
*** Verwaltungsrechtliche Perspektiven auf den österreichischen Sozialstaat / Konrad Lachmayer. Während die österreichische Verfassung kein Sozialstaatsprinzip enthält und soziale Grundrechte nur rudimentär bestehen, zeigt die Rsp des VfGH sozialstaatliche Bezüge auf. Um die Breite und Vielfalt des österreichischen Sozialstaats zu verstehen, ist aber das Verwaltungsrecht näher in den Blick zu nehmen. Der nachfolgende Beitrag untersucht die damit verbundenen rechtlichen Grundlagen kritisch und zieht Schlussfolgerungen für das sozialstaatliche Gesamtverständnis des Verwaltungsrechts.
*** Diversität im Aufsichtsrat - auch für das dritte Geschlecht? Benjamin Kraudinger. Der Begriff des „dritten Geschlechts“ ist in der Gesellschaft angekommen. Durch eine Entscheidung des VfGH wurde das Denken in binären Geschlechterdimensionen aufgebrochen. Einer Person soll es freistehen, personenstandrechtlich nicht bloß als Frau oder Mann eingetragen zu sein, sondern auch eine alternative geschlechtliche Identität anzunehmen. Die richtungsweisende Entscheidung birgt aber reichlich Zündstoff für rechtliche Konflikte mit aktuellen Maßnahmen zur Frauenförderung.
---------------------------
Thema: Parlamentarische Kontrolle
*** Vorwort der Gastherausgeber:innen. Lorenz Dopplinger, Hanna Palmanshofer, Lukas Tschemernjak, Antonia Wagner
*** Politische und parlamentarische Kontrolle: zwei Seiten einer Medaille? Alice Pohl. Die Rechtswissenschaft unterscheidet regelmäßig rechtliche, finanzielle und politische Kontrolle. Sie rechnet die Instrumente des Resolutions-, des Interpellations- und des Untersuchungsrechtes der politischen Kontrolle zu. Die Verfassung sieht für diese Kontrollinstrumente keinen Prüfungsmaßstab vor; ein solcher kann auch durch Auslegung nicht ermittelt werden.
*** Die substantiierte Begründungspflicht bei der Nichtbeantwortung parlamentarischer Anfragen. Am Beispiel der Anfragen zu Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung / Sophie Wittich. Die parlamentarische Kontrolle der Regierung stellt einen Eckpfeiler demokratischer, gewaltentrennender Systeme dar. Oftmals bezieht sich diese Kontrolle auf die finanziellen Aufwendungen der Regierung. Der vorliegende Beitrag widmet sich spezifisch jenen parlamentarischen Anfragen des Nationalrates, die Ausgaben der Bundesregierung für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreffen.
*** Grenzorgane für Informationsbegehren des Untersuchungsausschusses. Wer entscheidet, was dem Untersuchungsausschuss vorzulegen ist? Toni Dirlinger. Fordert ein Untersuchungsausschuss Minister:innen und anderen Organe zur Informationsübermittlung auf, so haben diese grundsätzlich alle untersuchungsgegenständlichen Akten und Unterlagen vorzulegen. Darüber, was untersuchungsgegenständlich ist und was nicht, herrscht nicht immer Einigkeit. Zur Entscheidung über diese Meinungsverschiedenheiten ist nach Art 138b Abs 1 Z 4 B-VG der VfGH zuständig.
*** Der Prüfmaßstab auf dem Prüfstand. Der Rechnungshof im System parlamentarischer Kontrolle und die Auswirkungen eines eingeschränkten Prüfmaßstabs auf die Prüfpraxis des Rechnungshofs / Herbert Weißensteiner. Der Beitrag widmet sich dem Rechnungshof im System parlamentarischer Kontrolle und geht vertiefend auf die Frage ein, wie sich ein Abweichen vom Prüfmaßstab der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in der Praxis auswirkt.
*** Parlamentarische Kontrolle und Volksanwaltschaft / Martin Hiesel. Die Volksanwaltschaft (VA) ist als nachprüfendes Verwaltungskontrollorgan dem rechtsstaatlichen, als parlamentarisches Hilfsorgan dem demokratischen Prinzip in besonderer Weise verbunden. Als nachprüfendes Verwaltungskontrollorgan ergänzt sie den gerichtlichen Rechtsschutz, indem sie dann prüfen kann, wenn ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.
*** Die Parlamentarische Bundesheerkommission. Anwältin der Soldatinnen und Soldaten oder Anachronismus? David Schneeberger. Die Parlamentarische Bundesheerkommission (PBHK) sorgt als Hilfsorgan des Nationalrates für die parlamentarische Kontrolle des Bundesheeres. Sie sichert die Freiheits- und Grundrechte von Staatsbürger_innen in ihrer Rolle als Soldat_innen. Sie setzt sich, ähnlich zur Volksanwaltschaft, aus drei wechselnden Vorsitzenden und einer flexiblen Zahl von mindestens sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Als Hauptaufgabe prüft sie (außerordentliche) Beschwerden und beschließt Empfehlungen an den_die Bundesminister_in für Landesverteidigung.
*** Die parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft / Julia Innerhofer. Die Staatsanwaltschaft wird aktuell von mehreren Seiten umfassend kontrolliert. Einerseits systemintern innerhalb der einzelnen Staatsanwaltschaften, durch die Oberstaatsanwaltschaften sowie von der Justizministerin. Andererseits aber auch durch sonstige Instrumente, wozu etwa die ordentlichen Gerichte und das Parlament zählen.
---------------------------------------
Regulierung von Sexarbeit in Europa: Nun ist der EGMR am Zug / Meryem Vural. Das nordische Modell zur Regulierung von Sexarbeit ist sehr umstritten. Während das Europäische Parlament in ihrem aktuellen Bericht eine Empfehlung dafür ausspricht, sprechen sich internationale Organisationen wie Amnesty International für eine Legalisierung von Sexarbeit und gegen ein Sexkaufverbot aus.

Details

Suche nach Verfasser*in
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Juridikum 2023
opens in new tab
Systematik: Suche nach dieser Systematik Z.GR.A
Suche nach diesem Interessenskreis
Jahrgang: 34
Zählung: 04
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Zeitschrift