VERLAGSTEXT: Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende Recht vergleichend einbezogen. Die Geschichte des römischen Rechts wird in Grundzügen geschildert. Zahlreiche zweisprachige juristische Quellentexte und Beispiele aus der römischen nichtjuristischen Literatur vermitteln einen unmittelbaren Zugang zum römischen Recht; und viele Verweise auf weitere Quellen sollen zur Vertiefung anregen.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 9
Abkürzungsverzeichnis 13
1. Grundlagen 17
1.1 Ein Fall zu Beginn 17
1.2 Der Zivilprozess im Überblick 18
1.2.1 Vor dem Prätor: Das Verfahren in iure 18
1.2.2 Das Verfahren in iudicio oder apud iudicem 22
1.2.3 Das Urteil 25
1.2.4 Die Vollstreckung 26
1.2.5 Weitere Entwicklung des Verfahrensrechts 27
1.3 Die Klageformel (actio) und das Rechtsdenken der Römer 27
1.3.1 Vorläufer: Das Legisaktionenverfahren 27
1.3.2 Das Formularverfahren 30
1.3.3 Die actio und das aktionenrechtliche Denken: Römisches Juristenrecht 32
1.3.4 Gesetzesrecht 38
1.3.5 Das prätorische Edikt 39
1.3.6 Verfahren und Recht 40
1.4 Das Werden des römischen Rechts und seine Quellen: Übersicht über die römische Rechtsgeschichte 41
1.4.1 Vorbemerkung 41
1.4.2 Archaisches Recht 42
1.4.3 Die XII Tafeln 43
1.4.4 Pontifikale Jurisprudenz 48
1.4.5 „Hellenistische Jurisprudenz“, „Vorklassik“: Mittlere und späte Republik 51
1.4.6 Klassische Jurisprudenz 57
1.4.6.1 Kennzeichnung 57
1.4.6.2 Historische Rahmenbedingungen 57
1.4.6.3 Die Juristen und ihr Werk 58
1.4.6.4 Rechtsquellen der Kaiserzeit 64
1.4.7 Nachklassik 65
1.4.8 Die Kodifikation Justinians („Corpus Iuris“), insbesondere Digesten und Institutionen 67
2. Sachenrechtliches 75
2.1 Eigentum, Freiheit und Bindung 75
2.2 Die Herausgabeklage: Reivindicatio 78
2.3 Übereignung: traditio und mancipatio 82
2.4 Ersitzung 86
2.4.1 Eigentumserwerb bei Formfehlern des Übereignungsgeschäftes 86
2.4.2 Eigentumserwerb bei Nichtberechtigung des Veräußerers 87
2.4.3 Voraussetzungen und Funktion der Ersitzung 87
2.5 Quiritisches und prätorisches Eigentum als Ausprägung der Unterscheidung von ius civile und Honorarrecht 90
2.5.1 Das „bonitarische Eigentum“ 90
2.5.2 Rechtsfortbildung durch die Prätoren: Synthese von Konservativismus und Modernität 91
2.5.3 Die actio Publiciana als Beispiel aktionenrechtlicher Rechtsfortbildung 94
2.5.4 Die exceptio 96
2.5.5 Die Verfolgung des Eigentums gegenüber Dritten 97
2.6 Geschenkt oder nur geliehen? – Ein berühmter Digestenfall und das Abstraktionsprinzip. 99
2.7 Originärer Eigentumserwerb, insbesondere Verarbeitung 105
2.8 Besitz und Besitzschutz 110
3. Schuldrechtliches 113
3.1 Die Obligation 113
3.2 Die Schuldverträge 116
3.2.1 Realverträge 116
3.2.2 Verbalverträge, insbesondere die stipulatio 117
3.2.3 Die Konsensualverträge 120
3.2.4 Der Litteralkontrakt 121
3.2.5 Nicht als Schuldverträge anerkannte Vereinbarungen 121
3.3 Strengrechtliche Obligationen und bonae fidei iudicia 123
3.4 Entwicklung des Vertragsrechts, „Vertragsfreiheit“ und der Innominatvertrag 125
3.5 Der Kaufvertrag 130
3.5.1 Allgemeines 130
3.5.2 Anfängliche Unmöglichkeit 133
3.5.3 Nachträgliche Leistungsstörungen 134
3.5.4 Rechtsmängelhaftung 143
3.5.5 Sachmängelhaftung 147
3.5.5.1 Ausgangspunkt: Schadensersatz aus der actio empti 147
3.5.5.2 Das Edikt der Ädilen 148
3.5.5.3 Ädilizisches Sonderrecht und allgemeines Kaufrecht 153
3.6 Vertraglicher Schadensersatz 155
3.7 Deliktischer Schadensersatz: Die lex Aquilia 157
3.7.1 Allgemeines 158
3.7.2 Tathandlung und Kausalität 160
3.7.3 Iniuria 161
3.7.4 Umfang des Schadensersatzes 163
3.7.5 Klagekonkurrenzen 166
3.8 Weitere zum Schadensersatz verpflichtende Tatbestände 167
3.8.1 Furtum 167
3.8.2 Iniuria (actio iniuriarum) 169
3.8.3 Quasidelikte 171
3.8.4 Prätorische Klagen bei Vermögensschäden 172
3.9 Ungerechtfertigte Bereicherung 173
3.10 Dritte in Schuldverhältnissen 175
3.10.1 Vertragliche Bindung durch Dritte? 175
3.10.2 Haftung für Hilfspersonen 180
4. Erbrechtliches 183
4.1 Grundsätze 183
4.2 Intestaterbfolge nach ius civile 184
4.2.1 Das Erbrecht der sui heredes: Römisches Familienrecht und die patria potestas 185
4.2.2 Agnatische und kognatische Verwandtschaft 188
4.2.3 Die familienrechtliche Stellung der Ehefrau 189
4.2.4 Die sui heredes im Ausgangsfall 191
4.2.5 Das Erbrecht der extranei heredes 192
4.3 Die Modifikation der zivilen Erbfolge durch das prätorische Recht 193
4.4 Weitere Entwicklung 196
Exkurs: Die rechtliche Position der römischen Frau 197
4.5 Erbfolge durch Testament 199
4.5.1 Form 200
4.5.2 Inhalt und Grenzen der Testierfreiheit 202
4.5.3 Testamentsauslegung: Die cause célèbre Curiana 205
Exkurs: Quintus Mucius Scaevola pontifex 209
4.6 Erbschaftserwerb 212
4.7 Vermächtnis (legatum) und Fideikommiss 213
4.8 Die hereditatis petitio (Erbschaftsklage) 216
5. Aktualität der Rechtsgeschichte und des römischen Rechts 225
5.1 Die „Betriebsrisikolehre“ als Paradigma eines zeitlosen privatrechtlichen Problems 225
5.1.1 Ohne Arbeit kein Lohn? 225
5.1.2 Arbeit und Recht in Rom 226
5.1.3 Die locatio conductio 229
5.1.4 Die Regelung des Lohnrisikos in den Digesten 231
5.1.5 Die ratio legis: Soziales Gewissen oder Dogmatik? 234
5.1.6 Die Praxis: Die dakischen Bergarbeiterverträge 236
5.1.7 Die weitere Entwicklung und der „Fortschritt“ des modernen Rechts 237
5.2 Am Ende des Rundganges 239
Literaturhinweise 241
Zusätzliche Quellentexte 243
Register 255