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ÖJZ 2024; 78. Jahrg. 2024 ; Heft 04 ; Seite 193-256

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Jahr: 2024
ÖJZ 2024
Zählung: 78. Jahrg. 2024 ; Heft 04 ; Seite 193-256
Mediengruppe: Zeitschrift
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Vorbestellen Zweigstelle: 07., Urban-Loritz-Pl. 2a Standorte: Z.GR.O ÖJZ 2024/4 / College 3b - Zeitschriften / Regal 3b-1 Status: Verfügbar Frist: Vorbestellungen: 0

Inhalt

*** Straßburg nicht vergessen / Stefan Perner / Martin Spitzer
*** Baumhaftung (außer Waldes) neu / Robert Fucik
*** Strafrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung – ein neuer Erlass / Robert Fucik
*** Nachbesetzung an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts / Robert Fucik
*** Zinsdeckel bei variablen Verbraucherkrediten? Zur Festpreisgarantie des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG sowie zu Ersatzreferenzzinssätzen bei Kreditverträgen mit Konsumenten. § 6 Abs 2 Z 4 KSchG hat im Verbraucherrecht bis dato eher ein Schattendasein geführt. Durch die jüngste Rsp des OGH zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen ist die Bestimmung ins Rampenlicht gerückt. Aus diesem Anlass untersucht der vorliegende Beitrag, ob und inwieweit § 6 Abs 2 Z 4 KSchG einen Zinsdeckel für variabel verzinste Verbraucherkreditverträge normiert. / Matthias Schimka / Chiara Schurich
*** Finanzvertrieb über „Tippgeber“ – aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Zurechnungsfragen. In zwei aktuellen Entscheidungen befasst sich der OGH erstmals an der Schnittstelle von Wertpapieraufsichtsrecht und Zivilrecht mit dem Vertrieb von Veranlagungen über einen „Tippgeber“. Nach einem Überblick über die etwas unübersichtlichen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen analysiert der Beitrag die Haftung des Tippgebers nach § 1313a ABGB für Fehlberatungen trotz internen Beratungsverbots. Abschließend werden, losgelöst von den Anlassfällen, noch mögliche Ansprüche gegen den Vermögensverwalter beleuchtet, der sich des Tippgebers bedient. / Bernhard Burtscher / Patrick Raschner
*** Umbruch im (österreichischen) Anti-Doping-Recht? Anmerkungen zum Schlussantrag der Generalanwältin Capenta 14. 9. 2023, C-115/22. Der EuGH befasst sich zum wiederholten Mal mit sportrechtlichen Fragestellungen. Im Kern geht es darum, ob die allgemein zugängliche und nicht anonymisierte Veröffentlichung von Dopingsperren im Internet der DSGVO widerspricht. Mit dieser Fragestellung sind Auswirkungen auf das völkerrechtlich geprägte Anti-Dopingrecht, das europäische Sportrecht und den österr Rechtsschutz in Dopingverfahren verbunden. Im September 2023 hat Generalanwältin Capenta den Schlussantrag gestellt, der mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert. / Sebastian Lendl
*** Die Verbotsgesetz-Novelle 2023: Änderungen im Bereich der Strafbestimmungen. Knapp 30 Jahre nach der letzten Änderung erfuhr das Verbotsgesetz mit der VerbotsG-Novelle 2023 eine umfassende Überarbeitung. So kam es insb zu Änderungen der praxisrelevanten §§ 3g, 3h VerbotsG, etwa durch die Herabsetzung der Strafdrohungen bei Taten mit niedriger Publizität zur Ermöglichung der Diversion bei Erwachsenen. § 3h VerbotsG wurde außerdem verschärft, indem sein Anwendungsbereich wesentlich erweitert wurde. Der Beitrag legt den Fokus auf die Änderungen im Bereich der Strafbestimmungen und soll diese vorstellen, einordnen sowie Auslegungsvorschläge bieten. Die Änderungen abseits der Strafbestimmungen werden in einem alsbald folgenden Beitrag behandelt. / Jakob Hajszan

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