VERLAGSTEXT: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Komplexität des modernen Steuerrechts macht Fehler im Bereich der Abgabenerklärungen und -leistungen vielfach unvermeidbar. Bei schwerwiegenden Verstößen befindet sich der Abgabepflichtige – oft ohne sich dessen bewusst zu sein – im Bereich des Finanzstrafrechts und somit im Visier der Strafbehörden. Der beliebte Leitfaden stellt einen wertvollen Ratgeber für Unternehmer, Geschäftsführer, Berater und jeden Abgabepflichtigen dar und soll helfen, bei der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Pflichten nicht in Konflikt mit dem Finanzstrafrecht zu kommen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Pflichten und Interessen der Betroffenen optimal gewahrt werden können, wenn die Behörden bereits „aktiv“ geworden sind. Musterbeispiele zu diversen behördlichen Erledigungen sowie Parteieneingaben runden das Werk ab und tragen wesentlich zur Veranschaulichung des finanzstrafrechtlichen Verfahrens bei.
Die aktuelle 5. Ausgabe berücksichtigt alle Änderungen seit der letzten Auflage, insbesondere das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 104/2019).
-------------------------------------------
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Einleitung
1.1 Systematik des Finanzstrafgesetzes
1.2 Gesetzlichkeitsprinzip
1.3 Territorialitätsprinzip (§ 5 FinStrG)
1.3.1 Internationale Zusammenarbeit
1.4 Täter eines Finanzvergehens
1.4.1 Natürliche Personen
1.4.2 Juristische Personen
1.5 Keine Strafe ohne Schuld
1.5.1 Unschuldsvermutung (§ 57 Abs 7 FinStrG)
1.5.2 Zurechnungsunfähigkeit (§ 7 FinStrG)
------------------------------------------------
Kapitel 2 Allgemeine Grundlagen
2.1 Vorsätzliches Handeln – Fahrlässiges Handeln (§ 8 FinStrG)
2.1.1 Wann spricht man von vorsätzlichem Handeln?
2.1.2 Wann spricht man von bloßer Fahrlässigkeit?
2.1.3 Abgrenzung zwischen einem vorsätzlichen Handeln und einem fahrlässigen Handeln
2.1.4 Grobe Fahrlässigkeit (§ 8 Abs 3 FinStrG)
2.2 Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten
2.2.1 Auswahlverschulden
2.2.2 Überwachungsverschulden
2.2.3 Schaffung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Steuererklärung
2.2.4 Vorteile bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten
2.3 Gefahren bei der Besorgung steuerrechtlicher Angelegenheiten für andere
2.3.1 Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch beauftragte Vertreter
2.3.2 Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch Angestellte
2.3.3 Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten ohne ausdrücklichen Auftrag
2.4 Beteiligung an Finanzvergehen anderer (§ 11 FinStrG)
2.4.1 Unmittelbarer Täter
2.4.2 Strafbarkeit des Tatanstifters (Bestimmungstäter)
2.4.3 Strafbarkeit von Beitragstätern
2.5 Strafbarkeit von bloß versuchten Finanzvergehen (§ 13 FinStrG)
2.5.1 Was gilt bereits als strafbare Versuchshandlung?
2.5.2 Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch
2.6 Irrtum (§ 9 FinStrG)
2.6.1 Auswirkungen eines Irrtums auf die Strafbarkeit
2.6.2 Glaubhaftmachen eines Irrtums
2.6.3 Entschuldbarkeit eines Irrtums
2.6.4 Sonstige Irrtümer
2.7 Straffreiheit durch rechtzeitige Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)
2.7.1 Bei welcher Stelle ist die Selbstanzeige zu erstatten?
2.7.2 Form der Selbstanzeige
2.7.3 Was muss eine Selbstanzeige enthalten?
2.8 Strafaufhebung nach Zahlung eines Verkürzungszuschlages (§ 30a FinStrG)
2.8.1 Bei welchen Fällen ist dies möglich?
2.8.2 Zahlungsfrist
2.9 Verjährung
2.9.1 Verfolgungsverjährung (§ 31 FinStrG)
2.9.2 Verjährung der Vollstreckbarkeit (§ 32 FinStrG)
------------------------------------------------
Kapitel 3 Einzelne Finanzvergehen
3.1 Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (§ 2 FinStrG)
3.2 Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG
3.2.1 Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG
3.2.2 Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 33 Abs 2 lit a FinStrG)
3.2.3 Hinterziehung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen (§ 33 Abs 2 lit b FinStrG)
3.2.4 Strafrahmen
3.3 Grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG)
3.3.1 Grobe Fahrlässigkeit
3.3.2 Strafrahmen
3.4 Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG)
3.4.1 Schwerwiegende Begehungsformen von Finanzvergehen
3.4.2 Strafrahmen
3.5 Finanzordnungswidrigkeiten
3.5.1 Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG
3.5.2 Verletzung der Anzeigepflicht von Schenkungen (§ 49a FinStrG)
3.5.3 Erwirken von ungerechtfertigten Zahlungserleichterungen (§ 50 FinStrG)
3.5.4 Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 und § 51a FinStrG
------------------------------------------------
Kapitel 4 Strafen und deren Bemessung
4.1 Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG)
4.2 Geldstrafe (§ 16 FinStrG)
4.3 Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG)
4.4 Verfall (§ 17 FinStrG)
4.4.1 Gegenstand des Verfalls
4.4.2 Rechte Dritter am Verfallsgegenstand
4.5 Bemessung der Strafe (§ 23 FinStrG)
4.5.1 Allgemeines
4.5.2 Erschwerende und mildernde Umstände (§ 23 Abs 2 FinStrG)
4.5.3 Persönliche Verhältnisse - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
4.5.4 Bedingte Strafnachsicht
4.6 Gewährung von Zahlungserleichterungen
4.7 Gnadenrecht
------------------------------------------------
Kapitel 5 Finanzstrafverfahren
5.1 Wer ist zuständig für die Durchführung des Strafverfahrens?
5.1.1 Zuständigkeit des Gerichtes
5.1.2 Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde
5.2 Keine Bindung der Finanzstrafbehörde an Abgabenbescheide
5.3 Die Stellung des Beschuldigten im Finanzstrafverfahren (§ 75 FinStrG)
5.4 Der Verteidiger im Finanzstrafverfahren (§ 77 FinStrG)
5.4.1 Wer kann Verteidiger sein?
5.4.2 Rechte des Verteidigers
5.4.3 Verfahrenshilfe
5.5 Akteneinsicht (§ 79 FinStrG)
5.6 Anlass für ein Finanzstrafverfahren
5.6.1 Anzeige
5.6.2 Prüfung der Verdachtsgründe
5.6.3 Wann liegen genügend Gründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vor?
5.6.4 Die Bedeutung von Informanten
5.6.5 Einleitung des Strafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde (§ 82 Abs 3 FinStrG)
5.7 Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
5.7.1 Voraussetzungen
5.7.2 Hausdurchsuchung bei beruflichen Geheimnisträgern
5.7.3 Anordnung der Hausdurchsuchung
5.7.4 Beiziehung von Vertrauenspersonen
5.7.5 Durchführung der Hausdurchsuchung
5.7.6 Beschwerderecht
5.7.7 Beschlagnahme (§ 89 FinStrG)
5.8 Beweisführung im Strafverfahren (§ 114 FinStrG)
5.8.1 Beweislast
5.8.2 Beweisantragsrecht
5.8.3 Anwesenheit und Mitwirkung bei der Beweisaufnahme
5.8.4 Zeugeneinvernahme (§§ 102 ff FinStrG)
5.9 Ausfertigung des Straferkenntnisses (§ 141 FinStrG)
5.9.1 Vereinfachte Erkenntnisausfertigung (§ 141 Abs 3 FinStrG)
5.9.2 Rechtsfolgen (§ 141 Abs 2 FinStrG)
5.10 Vereinfachtes Verfahren (§ 143 FinStrG)
5.10.1 Einspruch (§ 145 FinStrG)
5.11 Rechtsmittelverfahren (§§ 150 ff FinStrG)
5.11.1 Beschwerde gegen Erkenntnisse (§ 151 FinStrG)
5.11.2 Rechtsmittelfrist
5.11.3 Beschwerde gegen sonstige Bescheide (§ 152 FinStrG)
5.11.4 Besonderheiten bei der Bekämpfung von gerichtlichen Urteilen in Finanzstrafsachen
------------------------------------------------
Anhang Mustervorlagen
Anhang 1: Selbstanzeige
Anhang 2: Aufforderung zum Strafantritt
Anhang 3: Ansuchen um Ratenzahlung
Anhang 4: Vorladung des Beschuldigten
Anhang 5: Vorladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung
Anhang 6: Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen
Anhang 7: Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Verständigung
Anhang 8: Einstellungsbescheid
Anhang 9: Festnahmebegründung
Anhang 10: Aufforderung zur schriftlichen Zeugenaussage
Anhang 11: Strafverfügung
Anhang 12: Einspruch
Anhang 13: Kontaktdaten