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Vorstudien zu einer Soziologie des Rechts

Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Geiger, Theodor
Verfasser*innenangabe: Theodor Geiger ; durchges. und hrsg. von Manfred Rehbinder.
Jahr: 1987
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot GmbH
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

Theodor Julius Geiger (* 9. November 1891 in München; † 16. Juni 1952 auf See zwischen Kanada und Dänemark) war ein dänischer Soziologe deutscher Herkunft. Er lehrte nach seiner Emigration an der Universität Aarhus und war der erste Professor für Soziologie in Dänemark. Geiger wird zu den "Klassikern der Soziologie" gezählt und gilt als Begründer der Schichtungssoziologie.
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Theodor Geiger gilt als einer der Begründer des Konzeptes der sozialen Schichtung/Stratifikation, welches bei der Analyse gesellschaftlicher Strukturen eine entscheidende Rolle spielt. Sein Werk zur "sozialen Schichtung des deutschen Volkes" von 1932 wird in diesem Zusammenhang bis heute immer wieder zitiert.
 
Theodor Geigers Ansatz zufolge kann die Gesellschaft in zahlreiche soziale Schichten und Gruppen eingeteilt werden; dabei spielen Eigenschaften wie die Art des Berufs, der Bildung, des Elternhauses, des Lebensstandards, des Äußeren/ der Kleidung sowie Macht, Konfession, ethnische Abstammung, politische Einstellung und Mitgliedschaft in Vereinen/ Organisationen eine Rolle. Die soziale Lage ist Resultante vieler Komponenten. Der Soziologe muss daher in den von ihm verwendeten Schichtungsmodellen auch stets eine Reduktion der tatsächlichen Vielfalt vornehmen, sein Modell kann nie völlig der sozialen Realität entsprechen. Gerade deshalb sollte es aber möglichst mehr- bzw. vieldimensional messen und die jeweils adäquate Gewichtung der einzelnen Faktoren berücksichtigen. Das Schichtungskonzept ist eng mit Untersuchungen zur sozialen Mobilität verbunden, dient ferner als wichtiges Analyseinstrument von Industriegesellschaften. Das Schichtkonzept umgreift allerdings auch die traditionelleren Stände- oder Kastengesellschaften. Geiger sah zwischen diesen Kategorien auch nicht so strenge typologische Trennungen wie etwa Max Weber. Vom Grad der sozialen Durchlässigkeit her muss sich beispielsweise eine in Auflösung begriffene Kasten- oder Ständegesellschaft nicht grundsätzlich von einer gut etablierten, geschichteten Industriegesellschaft unterscheiden.
 
Theodor Geiger unterschied die Schicht als objektiven sozialen Typus vom subjektiven Schichtbewusstsein (bzw. die "Haltung") der jeweiligen Gruppenangehörigen. Beides steht in keinem festen deterministischen Verhältnis zueinander. Der Soziologe warnte vor einer Schichtdefinition, die von vornherein beide Aspekte vermischt. Sehr wohl könne man aber konstatierte soziale Lagen auf Korrelationen mit bestimmten Formen des Schichtbewusstseins hin untersuchen.
 
Dem Marxismus stand Geiger zeitweise durchaus nahe, in seinen späteren Jahren lehnte er Karl Marx' Konzept des Klassenkampfes allerdings als erfahrungswissenschaftlich irrelevante Gesellschaftsmetaphysik und Geschichtsphilosophie ab. Dass sich geänderte "Daseinbedingungen" (auch wirtschaftliche) auf sozialen Status und subjektive Haltungen auswirken können, bestritt er nicht. Ebenso widersprach Theodor Geiger der Auffassung der gegenwärtigen Sozialstruktur als einer "atomisierten Gesellschaft", für deren Mitglieder Schichtunterschiede keine Rolle mehr spielten. Auch "Gesellschaftsorganikern" und "romantischen Sozialphilosophen" die von der Volksgemeinschaft träumen, erteilte Geiger eine Abfuhr.
 
Außerdem veröffentlichte Geiger Arbeiten zur Erwachsenenbildung, Rechtssoziologie, Stadtsoziologie sowie zur Methodologie empirischer Sozialforschung. Sein positivistisch orientierter Ansatz der Ideologiekritik und zur Wissenssoziologie wurde vom Kritischen Rationalismus aufgegriffen und kritisch erweitert.
 
Charakteristisches Merkmal für Geigers Rechtssoziologie ist der sogenannte Wertnihilismus. Theodor Geiger entwickelte den Wertnihilismus, der in der sogenannten Uppsala-Schule um Axel Hägerström begründet wurde, fort. Im Gegensatz zur Vilhelm Lundsted (1882-1955) oder Alf Ross (1899-1979), die einen theoretischen Wertnihilismus vertraten, sprach sich Geiger für einen praktischen Wertnihilismus aus. Für Geiger ist ein praktischer Wertnihilist jemand, der kein Werturteil abgibt. Er geht von der erkenntnistheoretischen Illegitimität aus und fordert daher, auf Werturteile prinzipiell zu verzichten.
 
Nach wie vor richtungsweisend könnte dieser Forschungshinweis Theodor Geigers sein: "Die Soziologie kann sich nicht mit dem bloßen Registrieren menschlicher Handlungsweisen begnügen, sondern muß auch versuchen, die ihnen zugrundeliegenden subjektiven Prozesse aufzudecken und zu beschreiben."
 

Details

Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Geiger, Theodor
Verfasser*innenangabe: Theodor Geiger ; durchges. und hrsg. von Manfred Rehbinder.
Jahr: 1987
Verlag: Berlin, Duncker & Humblot GmbH
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Systematik: Suche nach dieser Systematik GR.A
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ISBN: 3-428-06308-2
Beschreibung: 4. Aufl., XX, 387 S.
Schlagwörter: Rechtssoziologie
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Rehbinder, Manfred; Hirsch, Ernst E.
Mediengruppe: Buch