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Europa und das Römische Recht

Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Koschaker, Paul
Verfasser*innenangabe: Paul Koschaker
Jahr: 1953
Verlag: München, Beck
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

Nach einigen Semestern Studium der Mathematik an der Universität Graz seit 1897 wechselt K. zum Rechtsstudium an derselben Universität über, wo er als Schüler des Romanisten Gustav Hanausek 1903 sub auspiciis imperatoris promoviert wird. Nach weiteren Studien in Leipzig habilitiert er sich 1905 in Graz mit einer Arbeit über Fragen des römischen Zivilprozesses. 1908 beruft ihn die Universität Innsbruck als Extraordinarius. 1909 wird er Ordinarius in Prag. 1914-15 hat er den Lehrstuhl für römisches und Bürgerliches Recht in Frankfurt/Main inne. 1915 nimmt er den Ruf auf das Ordinariat für deutsches Bürgerliches Recht der Universität Leipzig an. 1936 übernimmt er den Lehrstuhl für römisches Recht und vergleichende Rechtswissenschaft an der Universität Berlin, 1941 denjenigen für römisches Recht an der Universität Tübingen. Nach seiner Emeritierung 1946 wirkt er noch als Gastprofessor in München (1946/47), Halle (1948), Ankara (1949/50) und Bonn (1951).
K.s rechtshistorische Forschungen nehmen ihren Ausgang vom römischen Recht, schließen aber schon bald das Recht der Papyri und den keilschriftlichen Bereich ein. Er bedient sich in zunehmendem Maße rechtsvergleichender Methoden, die von einem Bruch der Rechtstraditionen zwischen der Überlieferung des alten Orients und der abendländischen Tradition ausgehen und so Rechtsstrukturen aufdecken, die sich bei den verschiedensten Völkern ohne historische Abhängigkeit entwickelt haben. Die Quellen des alten Orients erschließt er sich – selbst ein guter Kenner der keilschriftlichen Sprachen – in enger Zusammenarbeit mit dem Assyriologen Benno Landsberger, den er – allerdings ohne nachhaltigen Erfolg – gegen nationalsozialistische Verfolgungen zu schützen sucht. K. gilt zu Recht als der Begründer der systematischen Erforschung der Keilschriftenrechte. Neben Arbeiten über einzelne Rechtsinstitute sind besonders seine textkritischen Abhandlungen zu den Gesetzen Hammurabis und zu den mittelassyrischen Gesetzen zu nennen, deren Interpolationsthesen durch später entdeckte ältere Gesetzestexte mehrfach glänzend bewiesen werden konnten. Auf dem Gebiet des römischen Rechts sind neben vielen Einzeldarstellungen besonders die Werke „Die Krise des römischen Rechts und die romanistische Rechtswissenschaft“ (1938) und „Europa und das römische Recht“ (1947) erwähnenswert, in denen K. das römische Recht wegen seiner überragenden Bedeutung für die europäische Rechtsentwicklung gegen Abwertungstendenzen besonders in der nationalsozialistischen Zeit und auch danach in Schutz nimmt.|

Details

Verfasser*in: Suche nach Verfasser*in Koschaker, Paul
Verfasser*innenangabe: Paul Koschaker
Jahr: 1953
Verlag: München, Beck
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Systematik: Suche nach dieser Systematik GR.AG
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Beschreibung: 2., unveränd. Aufl., XVI, 378 S.
Schlagwörter: ROEMISCHES RECHT
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Mediengruppe: Buch