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75 Jahre Kammern für Arbeiter und Angestellte 1920-1995

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Verfasser*innenangabe: Hrsg. v. d. Bundesarbeitskammer
Jahr: 1995
Verlag: Wien, ÖGB-Verl.
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, zu finden im BGBl. I 626/91). Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer. Die andere große Interessensvertretung der Arbeitnehmer ist die Gewerkschaft (in Österreich der ÖGB). Der ÖGB ist keine im Gesetz verankerte Institution, sondern ein Verein, der auf der freiwilligen Mitgliedschaft von Arbeitnehmern beruht. Neben den drei weiteren Sozialpartnern, der Wirtschaftskammer (WKO), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LK) ist die BAK Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. Sie arbeitet dabei eng mit dem ÖGB zusammen, der ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Der Gewerkschaft bleibt der Abschluss von Kollektivverträgen vorbehalten. Die Expertenstäbe der Arbeiterkammerorganisation gelten als Think tank der Gewerkschaften. Sie erarbeiten Gesetzesvorschläge und geben Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen ab. Die SPÖ ist der politische Arm von AK und ÖGB. Mit ihrer Hilfe ist die die Umsetzung der Vorschläge in geltende Gesetze möglich. Forderungen nach Schaffung von Arbeiterkammern mit dem Recht der Mitwirkung an der Gesetzgebung analog zu den Handelskammern wurden schon in der Revolutionsperiode von 1848 gestellt. Anerkennung fand aber zunächst nur die Notwendigkeit einer „Arbeiterschutzgesetzgebung“ und die Forderung nach wissenschaftlicher Erforschung der sozialen Lage. Entsprechend formuliert war auch der Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern, den der liberale Reichsratsabgeordnete Ernst von Plener 1886 stellte. Das Abgeordnetenhaus setzte darauf hin einen Spezialausschuss ein, der mehrere Jahre verhandelte. Anlässlich des Einigungsparteitages in Hainfeld 1888/1889 lehnten allerdings gerade die Arbeitervertreter den Plener-Entwurf ab: man wollte kein bloßes statistisches Bureau sondern genau präzisierte Rechte. Auf Gewerkschaftsseite bestand auch die Sorge, die Mitwirkungsrechte der Arbeiterkammern könnten als Argument gegen die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts dienen. Das Arbeiterkammergesetz kam nicht zustande. Die Aufgabe der „Erhebung der sozialen Lage“ wurde 1898 einem „Arbeitsstatistischen Amt“ im Handelsministerium zugewiesen. Dem ihm angeschlossene „ständigen Arbeitsbeirat“, der immer häufiger auch zur Gesetzesbegutachtung herangezogen wurde, gehörten zu einem Viertel Arbeitervertreter an. Eine wesentliche Initiative kam 1917 noch zur Zeit der Donaumonarchie von den tschechischen Sozialdemokraten und Tomáš Garrigue Masaryk. Freie und christliche Gewerkschafter zogen in dieser Sache an einem Strang. Die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Österreich beschloss am 26. Februar 1920 das von Sozialstaatssekretär Ferdinand Hanusch vorgelegte Arbeiterkammergesetz, die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte für jedes der Bundesländer. Hanusch, der auch einer der Vorsitzenden der Reichskommission der Freien Gewerkschaften war, wurde nach dem am 22. Oktober 1920 erfolgten Ausscheiden der Sozialdemokraten aus der Regierung erster Direktor der Arbeiterkammer in Wien. 1921 wurden die Arbeiterkammern (so die Kurzbezeichnung) den Unternehmerkammern gleichgestellt. Allerdings wurde ihr Begutachtungsrecht für Gesetzesentwürfe von manchen Ministerien zunächst noch ignoriert. Die Arbeiterkammern entwickelten aber binnen relativ kurzer Zeit kompetente Expertenstäbe für ihr Lobbying im Sinn der Arbeitnehmerinteressen. 1925 wurde in Wien die erste AK-Frauenabteilung geschaffen, ihre Leiterin war die später vom NS-Regime ermordete Käthe Leichter. Als Mitarbeiterin einer AK-Hilfsaktion für Arbeitslose entwickelten die Mitglieder eines Wissenschafterteams um Marie Jahoda ihre bedeutende Studie über die Folgen von Arbeitslosigkeit im niederösterreichischen Marienthal. In der Wirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre entwickelte die AK Wien das Konzept „Jugend am Werk“ mit Werkstätten für arbeitslose Jugendliche. Diese Aktion wurde auch nach 1934 weitergeführt. 1934 bis 1938 wurden die Arbeiterkammern zwar nicht aufgelöst, aber mit Gefolgsleuten des autoritären Regimes besetzt. 1938 wurde ihr Vermögen in die Deutsche Arbeitsfront eingegliedert. Nach Kriegsende kam es am 25. August 1945 zur Konstituierung der Arbeiterkammer-Vollversammlungen Wien-Niederösterreich-Burgenland, in der Folge konstituierten sich die AK Tirol am 13. April 1946, die AK Oberösterreich am 11. Mai 1946, die AK Salzburg am 11. Mai 1946, die AK Vorarlberg am 22. Juni 1946, die AK Steiermark am 29. Juli 1946, die AK Kärnten am 11. September 1946, die AK Burgenland (separat) am 4. Oktober 1948 und die AK Niederösterreich (separat) am 6. Oktober 1948. Schon am 20. Juli 1945 hatte die provisorische Staatsregierung das Gesetz über die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern erlassen – anerkannt zunächst aber nur von den Sowjets, in den Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs dann Ende 1945. Deshalb fanden auch die AK-Konstituierungen außer für den Bereich AK Wien-Niederösterreich-Burgenland erst 1946 statt. Jahrzehntelang bildete das Arbeiterkammergesetz 1954 die Rechtsbasis der Tätigkeit dieser offiziellen Interessenvertretung der Arbeitnehmerseite, mit 1992 trat aber ein neues Gesetz in Kraft. Nach zunehmender Kritik an der Pflichtmitgliedschaft und steuerähnlichen Umlagenfinanzierung der gesetzlichen Interessenvertretungen führten 1996 die österreichischen Arbeiterkammern eine Mitgliederbefragung durch. Die Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte als gesetzliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen bleibt?“ Sie wurde mit deutlicher Mehrheit bejaht.

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Verfasser*innenangabe: Hrsg. v. d. Bundesarbeitskammer
Jahr: 1995
Verlag: Wien, ÖGB-Verl.
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Systematik: Suche nach dieser Systematik GS.SA
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ISBN: 3-7035-0647-4
Beschreibung: 376 S.
Schlagwörter: Arbeitnehmerverband
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Hrsg.: Kammer f. Arbeiter u. Angestellte
Mediengruppe: Buch