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ÖJZ 2023; 78. Jahrg. 2023 ; Heft 04 ; Seite 193-256

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Jahr: 2023
ÖJZ 2023
Zählung: 78. Jahrg. 2023 ; Heft 04 ; Seite 193-256
Mediengruppe: Zeitschrift
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Inhalt

Editorial: Quer durch die Höchstgerichte. Stefan Perner / Martin Spitzer
*** Neues im Justizressort / Robert Fucik
*** Die verfehlte Entscheidungsform: Rück- und Ausblick. Vergreift sich das Gericht in der Entscheidungsform, soll das grundsätzlich unerheblich sein: Die Rsp folgt nämlich der „objektiven Theorie“, wonach für ein allfälliges Rechtsmittel nicht die tatsächlich gewählte, sondern allein die rechtlich vorgeschriebene Form relevant ist, ob also richtigerweise ein Urteil oder ein Beschluss zu fällen gewesen wäre. Der 10. Senat hat zuletzt allerdings einen differenzierten Zugang entwickelt, um dem Rechtsmittelwerber unangenehme Überraschungen zu ersparen. Das bietet Gelegenheit zur Vergewisserung über den status quo, wirft aber auch eine Reihe an Folgefragen auf. / Dominik Schindl
*** Zum Flaschenpfand als zivilrechtliches Phänomen. Mangels gesetzlicher Regelungen basieren die derzeit in Österreich existierenden Pfandsysteme für Mehrweg-Getränkeleergebinde allein auf privatautonomen Vereinbarungen. Hinter dem Phänomen des Flaschenpfands können unterschiedliche rechtliche Konstruktionen stecken. Im Verbrauchergeschäft liegt typischerweise eine Auslobung iSd § 860 ABGB vor: Der Verbraucher kann die Auszahlung des Pfandbetrags für die Flaschen gegen jeden auslobenden Unternehmer erwirken. Zwischen Unternehmen ist ein mittels Barkaution abgesicherten Tauschvertrag zweckdienlich. Der Beitrag untersucht mögliche Gestaltungsvarianten und deren Praxistauglichkeit. / Katharina Schmid
*** Laesio enormis beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen. Die laesio enormis ist grundsätzlich auf den Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen anwendbar, sofern der aleatorische Charakter der Vereinbarung im Einzelfall nicht überwiegt. Diese Einzelfallbezogenheit stellt die Kautelarpraxis vor Schwierigkeiten. Der Beitrag untersucht Möglichkeiten, Laesio-Anfechtungen durch vertragliche Vorkehrungen hintanzuhalten. Auf Aufgriffsrechte in Gesellschafts- oder Syndikatsverträgen ist die laesio enormis nach Auffassung des Autors generell nicht anwendbar. / Maximilian Eder
*** Ausgewählte Rechtsprechung des EGMR 2022. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den materiellen Grundrechten der EMRK und ihren ZP aus dem Jahr 2022; referiert werden Entscheidungen des EGMR, die – nach Meinung des Verfassers – neuartige oder aktuelle Fragestellungen betreffen oder von besonderem Interesse erscheinen. / Rudolf Thienel
*** Zum strafprozessualen Schutz klassifizierter Informationen nach § 112a stopp. Die 2018 durch die Durchsuchungsmaßnahmen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ausgelöste Diskussion um die Zulässigkeit der Sicherstellung im öffentlichen Bereich und den damit verbundenen Zugriff auf sensible Unterlagen führte schließlich unter anderem zur Implementierung des § 112a StPO (BGBl I 2021/148). Angelehnt an § 112 StPO sieht die Bestimmung ein System zum Schutz bestimmter klassifizierter Informationen vor. Der Gesetzgeber reagierte damit nicht zuletzt auf die Befürchtung des Vertrauensverlustes ausländischer Nachrichtendienste.Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die mit § 112a StPO in Kraft getretenen strafprozessualen Neuerungen. / Clara Ifsits

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