*** Mehr privat, weniger Staat ... / Stefan Perner / Martin Spitzer
*** Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Genossenschaftsgesetz, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023 – GesDigG 2023) / Robert Fucik
*** Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Vergütung der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023) / Robert Fucik
*** Ausgewählte Fragen zur Hierarchie der Gewährleistungsbehelfe. Besprechung von OGH 5 Ob 193/21z und ergänzende Bemerkungen. Der OGH befasste sich mit der Hierarchie der Gewährleistungsbehelfe, nachdem an dem gekauften Kfz infolge vorzeitigen Verschleißes und Überspringens der Steuerkette ein Motorschaden eingetreten war. Der nachstehende Beitrag analysiert diese Entscheidung. Zugleich gibt die besondere Fallgestaltung Anlass zu Überlegungen, die über die Entscheidung hinausgehen. So untersucht der Beitrag insb, ob die Art der Mangelhaftigkeit, die zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung führt, im Anwendungsbereich des ABGB den Übernehmer zum Umstieg auf die Sekundärbehelfe berechtigt, die Geringfügigkeit eines Mangels im Lichte aktueller EuGH-Rsp und die bisher – soweit ersichtlich – nicht behandelte Frage der Preisminderung bei sog „Weiterfressermängeln“. / Katharina Huber
*** Das Recht auf Grundversorgung in der Elektrizitätswirtschaft. Der Bund hat die Grundversorgung für das Elektrizitätsrecht in § 77 ElWOG geregelt und die Länder als Ausführungsgesetzgeber haben diese näher ausgestaltet. Sie kommen damit einer unionsrechtlichen Verpflichtung aus der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL nach. Bisher hat die Grundversorgung eher ein Schattendasein geführt. Mit der Strompreisekrise 2022/2023 ist die Nachfrage nach Grundversorgung aber erheblich gestiegen und es stellt sich eine Reihe an Rechtsfragen, die erwartet wurden und nun rechtwissenschaftlicher Klärung bedürfen. Der Beitrag wird zeigen, dass das Recht auf Grundversorgung de lege lata mit diesen umgehen kann, wenngleich ein Nachjustieren des Gesetzgebers Klarheit schaffen könnte. / Stefan Storr
*** Das gerichtliche Datenschutzstrafrecht. Seit zumindest zehn Jahren steht das Datenschutzrecht im Zentrum juristischer Debatten. Meist geht es dabei um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die nach langen Vorarbeiten seit Mai 2018 anzuwenden ist. Weniger Beachtung findet, dass datenschutzrechtliche Geheimhaltungsinteressen auch durch das gerichtliche Strafrecht geschützt werden. Der folgende Beitrag analysiert daher, welche Tatbestände des gerichtlichen Strafrechts zumindest auch der Geheimhaltung personenbezogener Daten dienen, und versucht, diese Tatbestände nach datenschutzrechtlichen Kriterien zu systematisieren. Abschließend wird untersucht, wie sich die DSGVO auf dieses System auswirkt. / Jonas Divjak
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Jahr:
2023
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78
Zählung:
78. Jahrg. 2023 ; Heft 11 ; Seite 633-692
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Zeitschrift