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ÖJZ 2024; 78. Jahrg. 2024 ; Heft 03 ; Seite 129-192

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Jahr: 2024
ÖJZ 2024
Zählung: 78. Jahrg. 2024 ; Heft 03 ; Seite 129-192
Mediengruppe: Zeitschrift
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Inhalt

*** Speed kills oder die Tochter der Zeit? Stefan Perner / Martin Spitzer
*** Informationsfreiheitsgesetz beschlossen: von der Auskunftspflicht zum Dokumentenzugang / Hans Peter Lehofer
*** Die zivilrechtliche Zulässigkeit von Cyber-Lösegeldversicherungen. Cyber-Lösegeldversicherungen stehen in der Kritik, weil sie das Geschäft von Cyberkriminellen angeblich fördern. Besteht kein aufsichtsbehördliches Verbot solcher Versicherungen, sind sie aus zivilrechtlicher Sicht zulässig. Es liegt kein strafrechtswidriger und damit gesetzwidriger Vertrag vor. Auch die Gründe, die für die Sittenwidrigkeit solcher Verträge ins Treffen geführt werden, überzeugen nicht. Zudem bestehen positivrechtliche Stützen für die Zulässigkeit derartiger Versicherungslösungen. / Felix Artner
*** Ersitzungs- und Verjährungsfristen bei juristischen Personen. Gem §§ 1472 und 1485 ABGB verlängern sich die Ersitzungs- und Verjährungsfristen zugunsten „erlaubter Körper“ von 30 auf 40 Jahre. Nachdem in der Literatur lange Zeit umstritten war, welche juristischen Personen von dieser Begünstigung profitieren, hat sich der OGH in der E 8 Ob 81/21a erstmals ausführlich dazu geäußert: „Erlaubte Körper“ seien all jene Gesellschaften, die entweder durch oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurden oder deren Firmenbucheintragung die Erteilung einer Konzession voraussetzt. Der vorliegende Beitrag ordnet die Entscheidung kritisch ein und untersucht die daraus resultierenden Folgefragen. / Alexander Schmit
*** Entscheidungen des VfGH – erstes Halbjahr 2023: Klimaschutz; Luftfahrt; Umsetzsteuer; Mineralölsteuer; Sozialhilfe; Mindestsicherung; Sachleistung; Höchstsatz; Grundsatzgesetz; Arbeitslosenversicherung; Geringfügigkeit; mehrfach Beschäftigte; Obsorge; Kindeswohl; soziale Familie; Medien; Gegendarstellung; Veröffentlichung; Einschaltungsentgelt; Befangenheit; Unparteilichkeit; Verjährung; Untersuchungsausschuss; Fraktionsbericht; Persönlichkeitsrecht; Werturteil; Wertungsexzess; Verwaltungsgericht; Personalausschuss; Senat; Justizverwaltung; Dienstbeurteilung; Ärztekammer; Disziplinarkommission; Selbstverwaltung; eigener Wirkungsbereich; Wahlakt; sichere Verwahrung; Wahlberichterstattung; Wahlbeeinflussung; Parteibezeichnung; Volksbefragung / Helmut Hörtenhuber / Stefanie Dörnhöfer
*** Bedingte Nachsicht von Nebenstrafen und Rechtsfolgen. Nebenstrafen und sonstige Rechtsfolgen einer strafgerichtlichen Verurteilung, die sowohl im Strafrecht als auch in diversen außerstrafrechtlichen Bestimmungen zu finden sind, können nach § 44 Abs 2 StGB unabhängig von der Hauptstrafe bedingt nachgesehen werden. Die Literatur ist sich dabei nicht immer einig, wann es sich um Rechtsfolgen iSd § 44 Abs 2 StGB oder aber andere rechtliche Folgen einer Straftat handelt und inwiefern Entscheidungen des Strafgerichts über die bedingte Nachsicht Bindungswirkung für Verwaltungsbehörden entfalten. Diesen und weiteren Fragen wird im folgenden Beitrag nachgegangen./ Jana Germ / Shirin Ghazanfari

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