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ÖJZ 2024; 78. Jahrg. 2024 ; Heft 07 ; Seite 385-448

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Jahr: 2024
ÖJZ 2024
Zählung: 78. Jahrg. 2024 ; Heft 07 ; Seite 385-448
Mediengruppe: Zeitschrift
nicht verfügbar

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AktionZweigstelleStandorteStatusFristVorbestellungen
Vorbestellen Zweigstelle: 07., Urban-Loritz-Pl. 2a Standorte: Z.GR.O ÖJZ 2024/7 / College 3b - Zeitschriften / Regal 3b-1 Status: Entliehen Frist: 15.07.2024 Vorbestellungen: 0

Inhalt

*** GASTEDITORIAL: Ständestaat und Justizpalast / Georg Nowotny
*** Bundesrat billigt Gesetzesbeschlüsse / Robert Fucik
*** Entwurf eines CBCR-Veröffentlichungsgesetzes / Robert Fucik
*** KI-Chatbots auf dem Prüfstand. Das WLAN-Modul als objektiv erforderliche Eigenschaft beim Computerkauf? Ein „neo-methodisches“ Selbstexperiment. Der Beitrag untersucht die Tauglichkeit von KI-Chatbots zur Lösung von Rechtsproblemen. Konkret sollen ChatGPT und Google Gemini (vormals Bard) die Frage klären, ob WLAN-Funktionalität eine gewöhnlich vorausgesetzte bzw objektiv erforderliche Eigenschaft beim Computerkauf ist. Zunächst erfolgt eine eigene Stellungnahme zur gewährleistungsrechtlichen Fragestellung, in der aufgezeigt wird, dass WLAN-Funktionalität beim Kauf von Laptops grds geschuldet ist, während bei Desktop-Computern noch weitere Faktoren eine Rolle spielen. Anschließend werden die KI-Modelle zunächst offen mit der Frage „Wie ist die Rechtslage?“ konfrontiert und dann schrittweise an konkrete Sachfragen herangeführt. Bemerkenswert ist, dass beide Chatbots die gewährleistungsrechtlichen Fragen richtig erkennen und weitgehend schlüssig argumentieren. Schwächen zeigen sich hingegen beim Identifizieren der einschlägigen Rechtsnormen sowie allgemein beim juristischen Systemverständnis der KI-Modelle.
*** Adrian Strobl: Herausgabe des unfertigen Werks bei Abbestellung des Werkvertrags? Der Werkbesteller kann den Werkvertrag nach hA jederzeit beenden. In der Lehre heißt es außerdem, dass der Werkunternehmer bei einer Abbestellung verpflichtet sei, dem Werkbesteller das angeschaffte Material und das unfertige Werk herauszugeben. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob eine solche Herausgabepflicht tatsächlich besteht. Gabriel Kogler
*** DSGVO und Untersuchungsausschüsse. Überlegungen anlässlich des Urteils Österreichische Datenschutzbehörde. Im mit Spannung erwarteten Urteil Österreichische Datenschutzbehörde hat der EuGH – auf Vorlage des VwGH – entschieden, dass die Tätigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse grundsätzlich nicht von der DSGVO ausgenommen ist. Soweit ein Mitgliedstaat nur eine einzige Aufsichtsbehörde eingerichtet hat, ist diese – ungeachtet des Grundsatzes der Gewaltentrennung in der staatlichen Verfassung – unmittelbar aufgrund des Unionsrechts für Beschwerden wegen Datenverarbeitungen durch Untersuchungsausschüsse zuständig. Der Beitrag analysiert das Urteil und skizziert die Anforderungen an die (unionsrechtlich nicht gebotene, aber zulässige) Einrichtung einer eigenen Aufsichtsbehörde für den Bereich des Parlaments sowie an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen deren Entscheidungen. Sebastian Scholz
*** Schlechte Legistik – Teil II. Systematische Inkonsequenzen bei der Umsetzung des Römischen Statuts im österreichischen StGB. Thema eines früheren Beitrags waren legistische Schwächen der §§ 321a–321k StGB, die sich im Wesentlichen aus einer inkonsequenten und schlecht auf das restliche StGB abgestimmten Begrifflichkeit ergeben. Daneben gibt es auch Mängel, allerdings in deutlich geringerer Zahl, die nicht terminologischer, sondern systematischer Art sind. Sie sind der Gegenstand dieses Beitrags. Christoph Schmetterer

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