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Der Schwabenspiegel

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Verfasser*innenangabe: übertr. in heutiges Dt. von Harald Rainer Derschka
Jahr: 2002
Verlag: München, Beck
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

Der Schwabenspiegel ist ein um 1275 entstandenes Rechtsbuch für das außersächsische Deutschland von einem unbekannten Augsburger Franziskaner. Er befasst sich in der mittelalterlichen Form eines Spiegels vornehmlich mit dem Land- und Lehnsrecht (auch Kaiserrecht). Der Schwabenspiegel geht auf Quellen aus der Bibel, römisches und Kanonisches Recht, sowie auf Reichsgesetze zurück und lehnt sich an Sachsenspiegel und Deutschenspiegel an. Im Schwabenspiegel befindet sich in einem längeren Kapitel auch das für Juden geltende Sonderrecht, unter anderem der Judeneid, die Schirmherrschaft des Königs über die Juden, das Verbot der Gewaltanwendung gegen Juden und das sogenannte Hehlerprivileg. Aus dem Kanonischen Recht stammen das Verbot von Mischehen, die Begünstigung der Bekehrung und besondere Bekleidungsvorschriften. Der Titel Schwabenspiegel für das Rechtsbuch wurde von dem Schweizer Späthumanisten Melchior Goldast erst im frühen 17. Jahrhundert geprägt.
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Das erste Buch des Schwabenspiegels enthält das Landrecht. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen etwa folgendermaßen:
 
*** Die Grundlagen der Rechtsordnung und der Gerechtigkeit (Vorwort - Ldr. 1 I): Gott verlangt von den Menschen, dass auf Erden Recht und Gerechtigkeit herrschen. Das irdische Recht - nämlich das geistliche Recht des Papstes, das weltliche Recht des Kaisers und das Gewohnheitsrecht - muss den Geboten Gottes entsprechen.
*** Die Menschen und ihr Besitz (Ldr. 3 a-85): Ausgehend vom Erbrecht werden Probleme des Eherechts, der freien und unfreien Abstammung und der Vormundschaft behandelt.
*** Das Gericht und sein Personal (Ldr. 86-117 c): Der Schwabenspiegel nennt Anforderungen an Richter, Fronboten, Fürsprecher, Ratgeber, Büttel und Zeugen, ferner einzelne Verfahrensregeln und Beweismittel.
*** König und das Reich (Ldr. 118-145): An der Spitze des Reiches steht der von den Kurfürsten gewählte König als oberster Gerichts- und Lehnsherr.
*** Einzelbestimmungen (Ldr. 145-377 V): Mehr als die Hälfte des gesamten Ldr.-Textes besteht aus einer Fülle von Detailregelungen sowohl für die ländliche Lebens- und Arbeitswelt als auch für Handwerk und Handel, ferner aus Sonderregelungen für Frauen, Geistliche, Juden, Behinderte oder Rechtlose; dazwischen finden sich Exkurse über die Verschriftlichung von Rechtsakten, Auszüge aus dem mosaischen Gesetz, baurechtliche Bestimmungen, Regelungen für Schadenersatz, Jagd, Straßenverkehr u. a. sowie Herrschaftsrechte (Münz-, Markt-, Zollhoheit).
 
Das Lehenrecht bildet, seiner Bedeutung für die hochmittelalterliche Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung entsprechend, ein eigenes Buch; seine Gliederung folgt dem Lehenrechtsbuch des Sachsenspiegels.
 

Details

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Verfasser*innenangabe: übertr. in heutiges Dt. von Harald Rainer Derschka
Jahr: 2002
Verlag: München, Beck
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Systematik: Suche nach dieser Systematik GR.AT
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ISBN: 3-406-49293-2
Beschreibung: VIII, 504 S.
Schlagwörter: 1300-1400, Mittelalter, Quelle
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Derschka, Harald Rainer [Übers.]
Mediengruppe: Buch