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Allgemeine Staatslehre

Nawiasky, Hans
Hans Nawiasky
Einsiedeln, Benziger
Mediengruppe: Buch
Bände

Inhalt

Hans Nawiasky (* 24. August 1880 in Graz; † 11. August 1961 in St. Gallen) war ein österreichischer Staatsrechtler und einer der Väter der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946. Hans Nawiasky, Sohn des Opernsängers Eduard Nawiasky[1], promovierte bei dem der Schule Carl Mengers (1840–1921) zuzurechnenden österreichischen Ökonomen Eugen Philippovich (1858–1917) mit einer staatswissenschaftlichen Arbeit (Die Frauen im österreichischen Staatsdienst. Wiener staatswissenschaftliche Studien. Bd. 4.1. Wien 1902. VIII, 246 S.). Sieben Jahre später habilitierte er sich mit einer öffentlich rechtlichen Arbeit (Deutsches und österreichisches Postrecht. Der Sachverkehr. Ein Beitrag zur Lehre von den öffentlichen Anstalten. Bd. 1: Die allgemeine Rechtsstellung der Post. Wien 1909. 282 S.). 1910 nahm er als Privatdozent seine Lehrtätigkeit an der Universität Wien auf. Vier Jahre später wird Nawiasky durch Zuerkennung einer Titular-Professur an die Universität München umhabilitiert und 1919 werden ihm Titel und Rang eines außerordentlichen Professors verliehen. 1920 begründet Hans Kelsen (1881–1973) seine reine Rechtslehre (Das Problem der Souveränität und die Theorie des Völkerrechts. Beitrag zu einer reinen Rechtslehre. Tübingen 1920. X, 320 S.), zu der Nawiasky, der sie später weiter ausprägte, sich hingezogen fühlte. 1922 wird er zu einem „etatmäßigen ao. Professor für Staatsrecht mit der Verpflichtung zur Abhaltung von Vorlesungen über Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Arbeitsrecht, Verwaltungslehre und österreichisches öffentliches Recht“ ernannt. 1928 erfolgt seine Ernennung zu einem Ordinarius. Ein Jahr später wird an der Universität München ein Institut für Reichs- und Landesstaats- und Verwaltungsrecht errichtet, dessen erster Direktor Nawiasky wird. Die Stadt München verdankt ihm den Aufbau einer Verwaltungsakademie und er wird der wichtigste Berater der bayerischen Staatsregierung in staatsrechtlichen Fragen. In den Jahren 1928 bis 1930 ist er Mitglied des Verfassungsausschusses der Länderkonferenzen. Nach seiner durch den Nationalsozialismus betriebenen Vertreibung lehrt Nawiasky an der Handelshochschule in St. Gallen, erst in Form eines Extraordinarites, sodann als Ordinarius. Größtes Gewicht in Fachkreisen erlangt die Entwicklung einer allgemeinen Rechtslehre und einer allgemeinen Staatslehre, in der der Staat komplementär als Idee, als soziale Tatsache und als rechtliches Phänomen betrachtet wird. 1946 konnte Nawiasky durch die Bemühungen des zweiten Nachkriegsministerpräsidenten Bayerns, Wilhelm Hoegner, nach München zurückkehren. 1947 nimmt er seine Lehrtätigkeit als Prof. f. öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, an der Universität München wieder auf. Ein Jahr später ist Nawiasky an den Arbeiten des Herrenchiemseer Konvents zu der Vorbereitung des Grundgesetzes beteiligt. Sein Beitrag zu einem so genannten überpositiven Recht griff in die Debatte ein, die in der nationalsozialistischen Entartung des Rechts eine Folge des Positivismus sieht.

Details

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Verfasser*innenangabe: Hans Nawiasky
Verlag: Einsiedeln, Benziger
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Mediengruppe: Buch