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III.; Politische Reden

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Verfasser*innenangabe: hrsg. und übers. von Manfred Fuhrmann
Bandangabe: III.
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

Reden: 58 Reden Ciceros sind erhalten; die erste hielt er mit 25 Jahren 81 v.Chr., die letzte 7 Monate vor seinem Tod. Davon sind: 29 Gerichtsreden (25 Reden für Kriminalprozesse (oft mit polit. Hintergrund). Als Ankläger ist Cicero nur 2 Mal aufgetreten; 4 Reden für Privatprozesse; 28 Staatsreden (20 vor dem Senat, 8 vor dem Volk gehalten). Die Reden enthalten oft viel Selbstdarstellung, um die persönlichen Gegenargumente seiner Gegner zu entkräften und um die für die Laufbahn wichtige Publizität zu erhalten. Die Gründe für die schriftliche Veröffentlichung waren: Wunsch nach Publizität,sie sollten Jüngeren als Musterreden dienen,entsprechendes Vorbild der Griechen. Wurde eine Rede nicht von ihrem Verfasser selbst ediert, war die Stenographie (Ciceros Freigelassener Tiro) hilfreich. "Pro Milone" erschien sowohl als Eigenedition Ciceros als auch im Stenogrammtext. Beide Texte liefen noch lange nebeneinander her. Die spätere redaktion Ciceros war sehr viel besser. Milo glaubte, er wäre nicht verurteilt worden, hätte Cicero die Rede entsprechend seiner Edition gehalten. Auch die Konsulatsreden wurden erst nach Jahren ediert. Oft dienen Ausarbeitungen in Form einer Rede als bloße Flugschriften, ohne jemals wirklich gehalten worden zu sein. So die Ausarbeitung des Beweismaterials gegen Verres (70 v.Chr.) in 5 Büchern; eine Gegenschrift gegen C. Scribonius Curio (61 v.Chr.), den Beschützer des Clodius, die Cic. vergeblich zu unterdrücken versuchte; schließlich ist die zweite Philippica eine bloße Flugschrift (Cicero fingiert, sie sei gleich nach einem Angriff des Antonius im Senat gehalten). Diese Flugschriften haben Vorbilder im Griechischen bei Isokrates und Demosthenes. Cicero sprach im allgemeinen frei (memoriter), nur seine Dankrede an den Senat nach seiner Rückkehr aus der Verbannung las er vom Blatt; sie sollte monumental wirken. Als Tatsachequellen sind seine Reden mit Vorsicht zu behandeln, weil die beabsichtigte Wirkung wichtiger ist: Der Gegner wird herabgewürdigt, die Fehler des Freundes werden beschönigt (lex maledicendi).

Details

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Verfasser*innenangabe: hrsg. und übers. von Manfred Fuhrmann
Enthaltene Werke: Rede über den Oberbefehlhaber Cn. Pompeius, Erste Rede über das Siedlergesetz, Zweite Rede über das Siedlergesetz, Dritte Rede über das Siedlergesetz, Zweite Rede gegen C. Verres, Erste catilinarische Rede, Zweite catilinarische Rede, Dritte catilinarische Rede, Vierte catilinarische Rede
Bandangabe: III.
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Systematik: Suche nach dieser Systematik PI.T
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ISBN: 978-3-538-03114-2
2. ISBN: 3-538-03114-2
Beschreibung: 320 S.
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Fuhrmann, Manfred [Hrsg.]
Mediengruppe: Buch