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Niederösterreichische Weistumstexte

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Verfasser*innenangabe: Ausgewählt und eingeleitet von Otto H. Stowasser
Jahr: [1925]
Verlag: Wien [u.a.], Hartleben
Mediengruppe: Buch
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Inhalt

VERLAGSTEXT: / / Das Weistum ist die mündliche Überlieferung einer von Vollversammlung von Rechtskundigen Männern erteilten Auskunft über geltendes Recht. Denn lange Zeit gab es kein allgemeingültiges, schriftlich fixiertes Recht. In Gerichtsversammlungen, die dreimal im Jahr abgehalten wurden erging auch an die Gemeinde die Frage, was denn Recht sei in dieser Gemeinde. Diese Frage wurde von im Weistum kundigen beantwortet, so dass das Rechtsbewusstsein in mündlicher Form bestand hatte. / / / AUS DEM INHALT: / / Banntaiding zu Meidling (Dornbach, Hernals, Ober- und Unterdöbling, Währing) | 16 / Banntaiding im Untern Werd (Rossau) | 49 / Rechte zu Erdberg (Scheffstraße) | 55 / Banntaiding zu St. Theobald auf der Windmühle | 62 / Bergtaiding zu Simmering und Oberlaa | 73 / Klosterneubuger Bergtaiding zu Nussdorf, Heiligenstadt und Grinzing (Kahlenbergerdorf, Sievering, Grinzing und Heiligenstadt) | 77 / Rechte der Flößer zu Wien | 81 / Rechte im Wienerwald | 86 / Wachau, Recht im Tal | 93

Details

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Verfasser*innenangabe: Ausgewählt und eingeleitet von Otto H. Stowasser
Jahr: [1925]
Verlag: Wien [u.a.], Hartleben
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Systematik: Suche nach dieser Systematik GE.OBN
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Beschreibung: 107 Seiten
Schlagwörter: Niederösterreich, Quelle, Recht
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Stowasser, Otto H. [Hrsg.]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Literaturverz. Seite 107
Mediengruppe: Buch