Cover von ÖJZ 2024; 78. Jahrg. 2024 ; Heft 05 ; Seite 257-320 wird in neuem Tab geöffnet

ÖJZ 2024; 78. Jahrg. 2024 ; Heft 05 ; Seite 257-320

Suche nach Verfasser*in
Jahr: 2024
ÖJZ 2024
Zählung: 78. Jahrg. 2024 ; Heft 05 ; Seite 257-320
Mediengruppe: Zeitschrift
verfügbar

Exemplare

AktionZweigstelleStandorteStatusFristVorbestellungen
Vorbestellen Zweigstelle: 07., Urban-Loritz-Pl. 2a Standorte: Z.GR.O ÖJZ 2024/5 / College 3b - Zeitschriften / Regal 3b-1 Status: Verfügbar Frist: Vorbestellungen: 0

Inhalt

Editorial: Die Ruhe vor der Wahl / Stefan Perner / Martin Spitzer
*** Die sprachliche Vergangenheit (und Zukunft?) Österreichs / Robert Fucik
*** Die Vertrauensschadenversicherung für Rechtsanwälte und Notare. Bearbeitet von Stefan Perner / Martin Spitzer
*** Schadenersatz ohne Schaden bei Dieselmotoren. Der Beitrag setzt sich kritisch mit einer neuen Rechtsprechungslinie des OGH auseinander, nach der bei Dieselfahrzeugen Schadenersatz auch dann zugesprochen wird, wenn es gar keinen Schaden gibt. Die europäischen Vorgaben sprechen gegen eine derartige Judikatur, viele Folgefragen sind offen. / Martin Spitzer
*** Ausgewählte Rechtsprechung des EGMR 2023: Sklaverei; Zwangsarbeit; faires Verfahren; Achtung; Freiheit; Privatleben; Familienleben; Wohnung; Briefverkehr; Religionsfreiheit; Meinungsäußerung; Vereinsfreiheit; Versammlungsfreiheit; Diskriminierungsverbot; Eigentum; Freizügigkeit. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über ausgewählte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den materiellen Grundrechten der EMRK und ihrer ZP aus dem Jahr 2023; referiert werden Entscheidungen des EGMR, die – nach Meinung des Verfassers – neuartige oder aktuelle Fragestellungen betreffen oder von besonderem Interesse erscheinen. / Rudolf Thienel
*** Die Verwendung von Daten aus überwachten Mobiltelefonen mit Auslandsbezug in österreichischen Strafverfahren. Der OGH verabsäumte es in seiner E 15 Os 13/23k, auf die Frage des Vorliegens eines Verwertungsverbots von Beweisergebnissen aus Ermittlungsmaßnahmen einzugehen, die nach österreichischem Strafprozessrecht unzulässig sind (EncroChat, Anom, SkyECC: heimliche Online-Durchsuchung ohne Tatverdacht). Indem sich der OGH darauf zurückzog, die mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpften Tatsachengrundlagen der erfolgten Verwertung „als außerhalb der Anfechtungskategorien“ zu bemängeln, verweigerte er sich – im Gegensatz etwa zum deutschen Bundesgerichtshof (BGH) – dem angesichts der Sachlage aus verfassungsrechtlicher sowie EU-primär- und sekundärrechtlicher Sicht zwingend zu führenden Diskurs. / Bettina Caspar-Bures / Alexia Stuefer

Details

Suche nach Verfasser*in
Jahr: 2024
Übergeordnetes Werk: ÖJZ 2024
opens in new tab
Systematik: Suche nach dieser Systematik Z.GR.O
Suche nach diesem Interessenskreis
Jahrgang: 79
Zählung: 78. Jahrg. 2024 ; Heft 05 ; Seite 257-320
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Zeitschrift